{"id":12140,"date":"2022-07-21T19:51:09","date_gmt":"2022-07-21T17:51:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=12140"},"modified":"2022-07-21T19:51:13","modified_gmt":"2022-07-21T17:51:13","slug":"anfechtung-eines-testaments-in-spanien-experten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/anfechtung-eines-testaments-in-spanien-experten\/","title":{"rendered":"Anfechtung eines Testaments in Spanien. Wie geht das? Welches Gericht ist zust\u00e4ndig? Anwendbares Recht. Rechtsberatung und Expertenrat bei Nachlassstreitigkeiten"},"content":{"rendered":"\n
<\/p>\n\n\n\n
<\/p>\n\n\n\n
In diesem Artikel werden wir den Fall eines Mandanten im Zusammenhang mit der Anfechtung des Testaments in Spanien behandeln. Hier handelte es sich um ein im Ausland angefertigtes Testament.<\/p>\n\n\n\n
<\/p>\n\n\n\n
Der Verstorbene war der Vater unseres Mandanten. Er erstellte ein Testament au\u00dferhalb Spaniens, in einem Land, das weder das Land seiner Staatsangeh\u00f6rigkeit noch seines Wohnsitzes war. \u00a0Zum Zeitpunkt seines Todes (2022) lebte und hatte er seinen Wohnsitz in Spanien. In seinem Testament verlangte der deutsche Staatsb\u00fcrger die Anwendung des Erbrechts dieses Drittlands und hinterlie\u00df alles seiner zweiten Frau. Und die Frage lief auf die M\u00f6glichkeit aus, das im Ausland erstellte Testament in Spanien \u00a0anzufechten.<\/p>\n\n\n\n
<\/p>\n\n\n\n
Die Europ\u00e4ische Verordnung EU VERORDNUNG 650\/2012<\/a> \u00fcber internationale Erbschaften, ist das wichtigste Rechtsinstrument, das in Spanien zu ber\u00fccksichtigen ist. Die Verordnung regelt alle Erbf\u00e4lle im Zusammenhang den Todesf\u00e4llen ab dem 17. August 2015.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Gem\u00e4\u00df der oben genannten europ\u00e4ischen Verordnung sind im Falle von Erbstreitigkeiten die spanischen Gerichte zust\u00e4ndig. Da der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gew\u00f6hnlichen Wohnsitz in Spanien hatte.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Gem\u00e4\u00df der Verordnung ER 650\/2012 ist das f\u00fcr die Erbfolge ma\u00dfgebende<\/a> Recht:<\/p>\n\n\n\n 1.- Das Recht des Landes in dem sich der gew\u00f6hnliche Wohnsitz des Erblassers zum Zeitpunkt seines\/ihres Todes befindet.<\/p>\n\n\n\n Hatte der Erblasser seinen gew\u00f6hnlichen Wohnsitz in Spanien, ist gem\u00e4\u00df Artikel 21 das spanische Recht ma\u00dfgebend. Dies ist von Wichtigkeit, da die spanische Gesetzgebung den Nachkommen bestimmte Rechte anerkennt.<\/p>\n\n\n\n Laut dem spanischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch, kann die Erbschaft in 3 Drittel aufgeteilt werden:<\/p>\n\n\n\n .-1\u00ba.- 1\/3 ist frei verf\u00fcgbar und kann frei zugewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n .-2\u00ba.- 1\/3 ist die sogenannte \u201eDE MEJORA\u201c und dient der Verbesserung des Anteils der Kinder oder Nachkommen im vom Erblasser gew\u00fcnschten Verh\u00e4ltnis. Der Nie\u00dfbrauch dieses Drittels steht dem hinterbliebenen Ehegatten zu.<\/p>\n\n\n\n .-3\u00ba.- 1\/3 ist der Pflichtteil, die sogenannte \u201eleg\u00edtima estricta\u201c. Dieses Drittel ist unter den Zwangserben aufzuteilen. In diesem Fall zu gleichen Anteilen unter den Kindern. <\/p>\n\n\n\n Somit stehen den Nachkommen 2\/3 der Erbg\u00fcter zu.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n In der europ\u00e4ischen Verordnung 650\/12 ist die M\u00f6glichkeit vorgesehen, dass die Erbfolge nicht durch das Recht des Aufenthaltslandes zum Zeitpunkt des Todes geregelt wird. Dies geschieht, wenn der Erblasser seine\/ihre nationale Gesetzgebng als ma\u00df<\/a>gebendes Recht w\u00e4hlt. Gem\u00e4\u00df Artikel 22 muss diese Wahl jedoch ausdr\u00fccklich bekundet werden.<\/p>\n\n\n\n In diesem Fall bestimmte der Erblasser in seinem im Ausland erstellten Testament nicht sein nationales Recht (das deutsche Recht) als das f\u00fcr seinen Nachlass ma\u00dfgebende Recht. Somit k\u00f6nnte man davon ausgehen, dass das spanische Recht (Aufenthaltsland zum Zeitpunkt des Todes) f\u00fcr die Abwicklung der Erfolge ma\u00dfgebend ist.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Erstens. Wird ein Testament in Spanien angefochten sind die spanischen Gerichte zust\u00e4ndig. Selbst wenn es sich um ein im Ausland erstelltes Testament handelt. Und wenn der Erblasser seinen\/ihren gew\u00f6hnlichen Wohnsitz in Spanien hatte.<\/p>\n\n\n\n Zweitens. Gem\u00e4\u00df der europ\u00e4ischen Verordnung in Bezug auf das ma\u00dfgebende Recht:<\/p>\n\n\n\n .- k\u00f6nnte verstanden werden, dass das spanische (letzte gew\u00f6hnliche Wohnsitz zum Zeitpunkt des Todes) Recht anzuwenden ist<\/p>\n\n\n\n .- oder das nationale Recht des Erblassers, wenn dieser\/diese sich daf\u00fcr entschieden hat.<\/p>\n\n\n\n .-Es ist jedoch schwer vorstellbar, dass das Recht eines Drittlandes ma\u00dfgebend<\/a> ist, wenn es sich weder um das Land der Staatsangeh\u00f6rigkeit noch des letzten Wohnsitzes handelt.<\/p>\n\n\n\n Selbst wenn das ausl\u00e4ndische Testament g\u00fcltig w\u00e4re, w\u00e4re die Auffassung vertretbar, dass das spanische Recht f\u00fcr die Erbfolge ma\u00dfgebend ist. Folglich k\u00f6nnten die Kinder das Testament in Spanien anfechten. Und sie k\u00f6nnten das spanische Gericht ersuchen gem\u00e4ss dem spanischen Recht ihre Erbrechte zu erkl\u00e4ren. In diesem Fall w\u00fcrden ihnen etwa 2\/3 der Erbeschaft zustehen. Der Rest w\u00fcrde laut \u201edem ausl\u00e4ndischen Testament\u201c an die Witwe gehen.<\/p>\n\n\n\n Haben Sie Fragen zur Anfechtung eines Testaments in Spanien. Oder zu Themen betreffend Erbschaften, Nachfolgen usw. \u00a0Fragen Sie uns<\/a><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2022 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Anfechtung eines Testaments in Spanien. Gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit. Ma\u00dfgebendes Recht. Erbrechtliche Beratung. Experten im Erbrecht.Gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Das ma\u00dfgebende Recht f\u00fcr die Erbfolge.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
2.-Wahl des ma\u00dfgebenden Rechts durch ein Testament<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Abschluss<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Folgende Dienstleistungen und Artikel k\u00f6nnten Sie interessieren:<\/u><\/strong><\/h4>\n\n\n\n
ANWALTSKANZLEI, BERUFUNG, WIDERRUF VON TESTAMENTEN IN SPANIEN, ANWENDUNG SPANISCHEN ODER AUSL\u00c4NDISCHEN RECHTS.<\/a><\/h6>\n\n\n\n
Anfechtung eines Testaments in Spanien. Spanisches Testament. Neuer gerichtlicher Erfolg. Pflichtteilsrechte. Anwendung des spanischen Rechts auf ausl\u00e4ndische Erben. Rechtsberatung.<\/a><\/h6>\n\n\n\n
Umstrittene Erbschaften in Spanien. Verj\u00e4hrung Erbschaftanspruch. Frist zur Anfechtung eines Testaments.<\/a><\/h6>\n\n\n\n
Nachlassverfahren der Erbschaften in Spanien<\/a><\/h6>\n\n\n\n
\n […]<\/p>\n