{"id":11853,"date":"2022-04-28T19:47:56","date_gmt":"2022-04-28T17:47:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=11853"},"modified":"2022-04-28T19:48:01","modified_gmt":"2022-04-28T17:48:01","slug":"veraeusserungsgewinn-in-spanien-hauptwohnsitz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/veraeusserungsgewinn-in-spanien-hauptwohnsitz\/","title":{"rendered":"Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn in Spanien. Rechtliche Beratung. Steuerbefreiung beim Verkauf des Hauptwohnsitzes. Reinvestition in den Hauptwohnsitz. Oder Verkauf ab 65 Jahren"},"content":{"rendered":"\n
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Wenn wir \u00fcber Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne und geltende Steuerbefreiungen in Spanien sprechen, wie viel wissen wir dar\u00fcber? In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Steuerbefreiungen, die das IRPF-Gesetz f\u00fcr den Fall vorsieht, dass wir unseren Hauptwohnsitz verkaufen und eine andere Wohnung f\u00fcr denselben Zweck erwerben. \u00a0Ebenso werden wir Sie \u00fcber die Steuerbefreiungen f\u00fcr die Verk\u00e4ufer \u00fcber 65 Jahren informieren.<\/p>\n\n\n\n
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In einigen F\u00e4llen k\u00f6nnte der Gewinn aus dem Verkauf unseres Eigentums von der Steuer befreit werden.<\/p>\n\n\n\n
Wann k\u00f6nnen wir sagen, dass er steuerfrei ist?<\/p>\n\n\n\n
Wenn wir unseren Hauptwohnsitz verkauft haben und der gesamte aus dem Verkauf erzielte Betrag reinvestiert wird:<\/p>\n\n\n\n
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Nein, die Befreigung muss beantragt werden. Es ist wichtig, dass sowohl die verkaufte als auch die erworbene (oder zu sanierende) Immobilie als Hauptwohnsitz gelten.<\/p>\n\n\n\n
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F\u00fcr Steuerzwecke gilt als Hauptwohnsitz derjenige, in dem man ununterbrochen mindestens drei Jahre lang gewohnt hat.<\/p>\n\n\n\n
Und damit das erworbene Haus als Hauptwohnsitz gilt, muss es ab dem Kaufdatum dauerhaft zw\u00f6lf Monate bewohnt sein.<\/p>\n\n\n\n
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Hier bestehen zwei M\u00f6glichkeiten. Die Erste: Reinvestition in einem Mal. Die Zweite: Reinvestition in Raten, aber immer binnen eines Zeitraums von h\u00f6chstens zwei Jahren.<\/p>\n\n\n\n
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In diesem Fall ist nur der anteilige Teil des erzielten Ver\u00e4u\u00dferungsgewinns, der dem reinvestierten Betrag entspricht, von der Besteuerung ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n
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Haben wir unseren Hauptwohnsitz verkauft und sind \u00fcber 65 Jahre alt, ist der erzielte Gewinn steuerfrei, unabh\u00e4ngig davon, ob er in den Kauf oder in die Sanierung einer anderen Wohnung reinvestiert wird oder nicht. Diese Befreiung gilt auch f\u00fcr Personen, die sich in einer Situation starker Abh\u00e4ngigkeit oder gro\u00dfer Pflegebed\u00fcrftigkeit befinden.<\/p>\n\n\n\n
Um diese Befreiung anwenden zu k\u00f6nnen, muss das \u00fcbertragene Objekt zum Zeitpunkt des Verkaufs oder in den vorangegangenen zwei Jahren unser Hauptwohnsitz sein oder gewesen sein.<\/p>\n\n\n\n
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Wenn Sie nach dem Verkauf Ihres Eigentums eine detaillierte Pr\u00fcfung ben\u00f6tigen, um mehr \u00fcber den Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn und die geltenden Befreiungen zu erfahren. Wenn Sie Rechtsberatung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien ben\u00f6tigen; Kontaktieren uns.<\/a><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2022 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Kauf und Verkauf des Hauptwohnsitzes in Spanien. Befreiung von der Gewinnsteuer<\/a><\/p>\n\n\n\n Gesetzliche Neuerung: Ehemals in Spanien Ans\u00e4ssige sind von der Zahlung ihrer Etragsteuer entbunden.<\/a><\/p>\n\n\n\nFolgende Dienstleistungen und Artikel k\u00f6nnten Sie interessieren:<\/u><\/strong><\/h4>\n\n\n\n