{"id":11718,"date":"2022-03-16T19:33:22","date_gmt":"2022-03-16T18:33:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=11718"},"modified":"2022-03-16T19:33:25","modified_gmt":"2022-03-16T18:33:25","slug":"verantwortlichkeitserklaerung-des-zweitbezugs-haeufige-probleme","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/verantwortlichkeitserklaerung-des-zweitbezugs-haeufige-probleme\/","title":{"rendered":"Verantwortlichkeitserkl\u00e4rung des Zweitbezugs. H\u00e4ufige Problem mit den Gemeinden. Rechtsberatung"},"content":{"rendered":"\n

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Im heutigen Artikel besch\u00e4ftigen wir uns mit Problemen der K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeitserkl\u00e4rung des Zweitbezugs<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n

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Was ist die Verantwortlichkeitserkl\u00e4rung des Erst- und des Zweitbezugs?  <\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Die Verantwortlichkeitserkl\u00e4rung des Zweitbezugs ist der Titel, der bescheinigt, dass eine bestimmte Wohnung die in den Vorschriften geforderten Anforderungen f\u00fcr die Bewohnbarkeit erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n

Es gibt Verantwortlichkeitserkl\u00e4rungen des Erst und des Zweitbezugs.  <\/p>\n\n\n\n

Bei neu errichteten Wohngeb\u00e4uden werden Verantwortlichkeitserkl\u00e4rungen f\u00fcr den  Erstbezug verlangt. Auch bei bereits bestehenden Wohnungen, wenn Arbeiten durchgef\u00fchrt wurden, die eine wesentliche \u00c4nderung darstellen, oder wenn die Nutzung eines Geb\u00e4udes f\u00fcr Wohnzwecke umgewandelt wird.<\/p>\n\n\n\n

Die Verantwortlichkeitserkl\u00e4rung des Zweitbezugs wird verlangt wenn mehr als 10 Jahre seit dem Erstbezug der Wohnung verstrichen sind. Auch bei jeder \u00dcbertragung, beispielsweise im Falle eines Verkaufs, was der h\u00e4ufigste Fall ist.<\/p>\n\n\n\n

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Verordnung zur  Verantwortlichkeitserkl\u00e4rung des Zweitbezugs in der \u201eComunidad Valenciana\u201c<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Die Verantwortlichkeitserkl\u00e4rung des Zweitbezugs wird durch das Dekret 12\/2021 vom 22. Januar<\/a> des Rats f\u00fcr die Verantwortlichkeitserkl\u00e4rung des Erst- un nachfolgenden Bezugs geregelt, au\u00dfer in den Gemeinden, die eine Verordnung f\u00fcr dieses Verfahren erlassen haben.<\/p>\n\n\n\n

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Unterlagen, die im Antrag f\u00fcr die Verantwortlichkeitserkl\u00e4rung des Zweitbezugs vorgelegt werden m\u00fcssen.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Gem\u00e4\u00df dem vorherigen Dekret sind die einzigen Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Beantragung Verantwortlichkeitserkl\u00e4rung des Zweitbezugs vorgelegt werden m\u00fcssen, folgende:<\/p>\n\n\n\n