{"id":11452,"date":"2021-12-15T17:22:07","date_gmt":"2021-12-15T16:22:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=11452"},"modified":"2021-12-15T17:22:12","modified_gmt":"2021-12-15T16:22:12","slug":"erbschaftssteuer-verzungszinsen-zuschlaege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/erbschaftssteuer-verzungszinsen-zuschlaege\/","title":{"rendered":"Erbschaftssteuer. Verzungszinsen. Zuschl\u00e4ge. Zahlung der Steuer nach Ablauf der Frist. Rechtliche Beratung."},"content":{"rendered":"\n
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Erbschaftssteuer. Verzungszinzen. Zuschl\u00e4ge. Im heutigen Artikel versuchen wir auf einfache Weise zu erkl\u00e4ren, was geschieht, wenn wir die Erbschaftssteuer nach Ablauf der Frist zahlen.<\/p>\n\n\n\n
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Nach erbrechtlichen Vorschriften ist die Steuer innerhalb von 6 Monaten, ab dem Todesdatum zu zahlen. Oder gegebenenfalls, wenn die Todeserkl\u00e4rung rechtskr\u00e4ftig wird.<\/p>\n\n\n\n
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Der angegebene Zeitraum kann um weitere 6 Monate, dh bis zu 1 Jahr nach dem Tod, verl\u00e4ngert werden. Diese Verl\u00e4ngerung muss innerhalb der ersten 5 Monate nach dem Tod beantragt werden.<\/p>\n\n\n\n
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In allen F\u00e4llen, in denen die ISD nicht innerhalb der ersten 6 Monate gezahlt wird, fallen Verzugszinsen auf den zu zahlenden Steuerbetrag an. Zinsen, die j\u00e4hrlich von der Verwaltung genehmigt werden, und die zum Beispiel Im Jahr 2021 3,75 % pro Jahr betragen.<\/p>\n\n\n\n
Diese Zinsen laufen ab dem Ende der anf\u00e4nglichen 6-Monats-Laufzeit bis zur tats\u00e4chlichen Zahlung der Steuer auf. Sie fallen auch dann an, wenn die Verl\u00e4ngerung der Zahlungsfrist beatragt wurde.<\/p>\n\n\n\n
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Bei versp\u00e4teter Einreichung der Steuererkl\u00e4rung fallen neben den angegebenen Verzugszinsen auch einige Zuschl\u00e4ge an.<\/p>\n\n\n\n
Diese Zuschl\u00e4ge sind in Artikel 27 des k\u00fcrzlich ge\u00e4nderten allgemeinen Steuergesetzes festgelegt. Bisher waren es 5 %, 10 %, 15 % und 20 %.<\/p>\n\n\n\n
Der Zuschlag f\u00fcr die Einreichung der Steuererkl\u00e4rung nach Ablauf der Frist betr\u00e4gt derzeit (sofern keine vorherige Aufforderung seitens der Verwaltung vorliegt) :<\/p>\n\n\n\n
\u00ab 1 Prozent zuz\u00fcglich weiterer 1 Prozent f\u00fcr jeden vollen, nach Ablauf der festgesetzten Frist verstrichenen Monat „<\/em><\/p>\n\n\n\n Das hei\u00dft, 1% wird die Frist weniger als einen Monat \u00fcberschritten. Zwischen 1 Monat und 2 Monaten, betr\u00e4gt der Zuschlag 2% usw.<\/p>\n\n\n\n Dieser Artikel sieht vor, dass ab 12 Monaten 15 % Zuschlag + Verzugszinsen anfallen. Art. 26 des Allgemeinen Steuerrechts.<\/p>\n\n\n\n Zuschlag und Verl\u00e4ngerung der Zahlungsfrist:<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n F\u00fcr den Fall, dass die Verl\u00e4ngerung beantragt wurde, beginnt die Berechnung des Zuschlags erst nach Ablauf der Verl\u00e4ngerungsfrist. Das hei\u00dft, 12 Monate nach dem Tod.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die spanische Erbschaftssteuer muss grunds\u00e4tzlich innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod gezahlt werden. Sind wir nicht sicher, den Termin einhalten zu k\u00f6nnen, ist es ratsam, die Verl\u00e4ngerung zu beantragen, die uns weitere 6 Monate gew\u00e4hrt; das hei\u00dft bis zu 1 Jahr. Bei Zahlung nach Ablauf der ersten 6 Monate fallen Verzugszinsen an. Und nach Ablauf der Verl\u00e4ngerungsfrist, Zuschl\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n Wenn Sie Rechtsberatung in Bezug auf Erbschaft und Erbschaftsteuer in Spanien ben\u00f6tigen. Kontaktieren Sie uns<\/a><\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2021 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Folgende Dienstleistungen und Artikel k\u00f6nnten Sie interessieren:<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Wenn Sie in Spanien steuerlich ans\u00e4ssig sind und im Ausland erben. Zahlen Sie die Erbschaftssteuer nicht zweimal. Doppelbesteuerung.<\/a><\/p>\n\n\n\n Erbschaftssteuer in Spanien. Steuererm\u00e4\u00dfigung gew\u00f6hnlicher Wohnsitz des Verstorbenen<\/a><\/p>\n\n\n\nAbschluss.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n