{"id":11420,"date":"2021-12-01T19:37:09","date_gmt":"2021-12-01T18:37:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=11420"},"modified":"2021-12-01T19:51:59","modified_gmt":"2021-12-01T18:51:59","slug":"borrador-automaticoberechnung-der-wertzuwachssteuer-plusvalia-was-nun-neue-regelung-und-berechnung-der-wertzuwachssteuer-plusvalia","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/borrador-automaticoberechnung-der-wertzuwachssteuer-plusvalia-was-nun-neue-regelung-und-berechnung-der-wertzuwachssteuer-plusvalia\/","title":{"rendered":"Berechnung der Wertzuwachssteuer Plusvalia. Was nun? Neue Regelung und \u00a0Berechnung der Wertzuwachssteuer Plusvalia"},"content":{"rendered":"\n
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Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, in dem die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen der Plusvalia verfassungswidrig erkl\u00e4rt wurde; stellen wir uns alle eine grundlegende \u2013 und praktische \u2013 Frage: Was nun? In diesem Artikel werden wir die neuen Bestimmungen behandeln, die durch das K\u00f6nigliche Gesetzesdekret 26\/2021 in die Regelung und Berechnung der Plusvalia eingef\u00fchrt worden sind.<\/p>\n\n\n\n
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Der K\u00f6nigliche Erlass sieht zwei M\u00f6glichkeiten zur Berechnung der Plusvalia vor. Der Steuerzahler kann das f\u00fcr ihn vorteilhafteste w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n
Lassen Sie es uns mit einem Beispiel erkl\u00e4ren. Nehmen wir an, dass wir unsere Immobilie, die wir im Jahr 2019 f\u00fcr 100.000 Euro gekauft haben, nun im Jahr 2021 f\u00fcr 120.000 Euro verkaufen. Es gibt zwei Methoden zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage. Nehmen wir an, der Gesamtkatasterwert betr\u00e4gt 150.000 Euro, wobei 30% den Wert des Grund und Boden ausmachen:<\/p>\n\n\n\n
– METHODE 1. Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Grundlage des tats\u00e4chlichen Gewinns. Hier w\u00fcrde der effektive Gewinn 20.000 \u20ac betragen.<\/p>\n\n\n\n
Die dem Steuerzahler zugerechnete Plusvalia betr\u00e4gt 6.000 Euro. (30% Wert des Grund und Bodens des tats\u00e4chlich erzielten Gewinns von 20.000 \u20ac).<\/p>\n\n\n\n
– METHODE 2. Die Besteuerungsgrundlage gem\u00e4ss der objektiven Sch\u00e4tzung ergibt sich aus der Multiplikation des Katasterwertes des Grundst\u00fccks zum Zeitpunkt des Verkaufs mit einem, abh\u00e4nging vom dem seit dem Erwerb verstrichenen Zeitraum, von der Gemeinde genehmigten Koeffizient.<\/p>\n\n\n\n
Bei einem Anteil von 30% an dem Katasterwert des Grundst\u00fccks und einem Zeitraum von 3 Jahren (Koeffizient 0,16 bzw. 16 %) w\u00fcrden dem Steuerzahler insgesamt 7.200 \u20ac (30 % von 150.000, multipliziert mit dem Koeffizienten) in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n
Diese Multiplikationskoeffizienten d\u00fcrfen die im K\u00f6niglichen Erlass festgelegten Werte niemals \u00fcberschreiten. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen sie j\u00e4hrlich durch Verordnungen mit dem Rang eines Gesetzes aktualisiert werden \u2013 beispielsweise im allgemeinen Staatshaushalt.<\/p>\n\n\n\n
In diesem Fall w\u00fcrde sich der Steuerzahler f\u00fcr die vorteilhafteste Alterlative entscheiden, d. h. die Steuerbemessungsgrundlage basierend auf den tats\u00e4chlichen Gewinn.<\/p>\n\n\n\n
Dies w\u00e4re nicht der zu zahlende Betrag, sondern auf welcher Grundlage die Steuer berechnet wird.<\/p>\n\n\n\n
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Als Neuerung sieht der K\u00f6nigliche Erlass vor, dass keine Steuer gezahlt wird, wenn kein Gewinn erzielt wird. Der Steuerzahler muss jedoch nachweisen, dass keine Wertsteigerung stattgefunden hat.<\/p>\n\n\n\n
Es wird ausserdem festgelegt, dass die Gemeinden die erforderlichen Kontrollen vornehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n
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Die Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne der \u00dcbertragungen von 0 bis zu 1 Jahr zwischen der Anschaffung und der \u00dcbertragung werden ebenfalls besteuert.<\/p>\n\n\n\n
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Grunds\u00e4tzlich soll den Gemeinden als auch den Steuerzahlern mehr Sicherheit geboten werden. Zus\u00e4tzlich zur Anpassung der Steuerbemessungsgrundlage an die reelle wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit des Objekts. Schlie\u00dflich wird versucht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage so zu verbessern, dass sie die Realit\u00e4t des Immobilienmarktes widerspiegelt.<\/p>\n\n\n\n
Das Urteil des Verfassungsgerichts und wie die Steuerbemessungsgrundlage zuvor berechnet wurde, finden Sie in unseren vorherigen Artikel, unter diesem Link <\/a><\/p>\n\n\n\n Wenn Sie Rechtsberatung ben\u00f6tigen, kontaktieren Sie uns<\/a><\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel.: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/a><\/p>\n\n\n\n White & Baos 2021 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Berechnung der Wertzuwachssteuer Plusvalia. Was nun? Neue Regelung und Berechnung der Wertzuwachssteuer Plusvalia. […]<\/p>\nFolgende Dienstleistungen und Artikel k\u00f6nnten von Interesse f\u00fcr Sie sein:<\/h5>\n\n\n\n
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