{"id":11124,"date":"2021-07-27T19:57:21","date_gmt":"2021-07-27T17:57:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=11124"},"modified":"2021-07-27T19:57:23","modified_gmt":"2021-07-27T17:57:23","slug":"gewinnsteuer-steuerbefreiung-hauptwohnsitz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/gewinnsteuer-steuerbefreiung-hauptwohnsitz\/","title":{"rendered":"Kauf und Verkauf des Hauptwohnsitzes in Spanien. Befreiung von der Gewinnsteuer"},"content":{"rendered":"\n
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Wenn wir eine Immobilie in Spanien ver\u00e4u\u00dfern, m\u00fcssen wir den erzielten Gewinn versteuern. Dies ist die Gewinnsteuer. Sie geht von 19% bis zu 23%. Es ist jedoch m\u00f6glich, nichts zu zahlen, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt.<\/p>\n\n\n\n
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Im Allgemeinen k\u00f6nnen wir sagen, dass der Gewinn die Differenz ist zwischen:<\/p>\n\n\n\n
.- dem \u00dcbertragungswert. Den Preis, zu dem wir die Immobilie verkaufen. Abz\u00fcglich ggf. Maklergeb\u00fchren, usw.<\/p>\n\n\n\n
.- dem Anschaffungswert. Den bezahlten Preis. Plus: Steuern, Notargeb\u00fchren, Grundbucheintragung usw.<\/p>\n\n\n\n
Der Gewinn wird wie folgt besteuert:<\/p>\n\n\n\n
.-19% auf die ersten 6.000 \u20ac.<\/p>\n\n\n\n
.-21% von 6.000 \u20ac bis 50.000 \u20ac.<\/p>\n\n\n\n
.-23% ab 50.000 \u20ac.<\/p>\n\n\n\n
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Das spanische Eikommensteuergesetz gibt die M\u00f6glichkeit von der Gewinnsteuer befreit zu werden. Bei Ver\u00e4u\u00dferung des Hauptwohnsitzes.<\/u><\/strong> Insofern der erzielte Gewinn in die Anschaffung oder Sanierung eines neuen Hauptwohnsitzes reinvestiert wird<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n Reinvestition, die innerhalb von 2 Jahren erfolgen muss<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Rechtlich gilt als Hauptwohnsitz derjenige, der den gew\u00f6hnlichen Wohnsitz w\u00e4hrend \u00a0mindestens 3 Jahren darstellt.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Eine vollst\u00e4ndige Befreiung<\/u><\/strong> ist m\u00f6glich. Das hei\u00dft, wenn der gesamte Ver\u00e4u\u00dferungswert reinvestiert wird.<\/p>\n\n\n\n Beispielsweise. Wir verkaufen unseren Hauptwohnsitz f\u00fcr 100.000 \u20ac und erzielen einen Gewinn von 30.000 \u20ac. Wenn wir die 100.000 \u20ac in einen neuen Hauptwohnsitz reinvestieren. Werden wir f\u00fcr den Gewinn von 30.000 \u20ac KEINE Steuer zahlen.<\/p>\n\n\n\n Es kann auch eine teileweise Steuerbefreiung<\/u><\/strong> sein. Wenn nicht der ganze Ver\u00e4u\u00dferungswert reinvestiert wird.\u00a0 Siehe obigen Fall. Stellen wir uns vor, dass wir wir von den 100.000 \u20ac, nur 50.000 \u20ac in einen neuen Hauptwohnsitz investieren. Das hei\u00dft 50 %. In diesem Fall w\u00fcrden wir 50 % des Ver\u00e4u\u00dferungsgewinns, also 15.000 \u20ac, nicht versteuern. Aber doch den restlichen Gewinn.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die spanische Steuerbeh\u00f6rde vertrat den Standpunkt, dass von dem f\u00fcr den Kauf des Hauptwohnsitzes aufgenommene Darlehen. Nur das innerhalb von 2 Jahren zur\u00fcckgezahlte Kapital als Reinvestition ausgelegt werden k\u00f6nnte. <\/p>\n\n\n\n In einem k\u00fcrzlichen Urteil des Obersten Gerichtshofs<\/strong> vom Oktober 2020 wurde dieses Kriterium ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n Der wirtschaftliche Wert der Reinvestition ist ma\u00dfgebend, also der Wert der Immobilie.<\/p>\n\n\n\n Wird das erzielte Ertrag nicht erneut investiert, und es wird ein neues Objekt mit einem Hypothekendarlehen erworben. Wir k\u00f6nnen von der Steuerbefreiung auch dann profitieren, wenn wir das Geld nicht reinvestieren. Wenn das neu erworbene Objekt den gleichen oder einen gr\u00f6\u00dferen Wert hat als die ver\u00e4usserte Immobilie.<\/p>\n\n\n\n Also, nach dem vorherigen Beispiel. Wenn wir f\u00fcr 100.000 \u20ac verkaufen. Das eingenommene Geld behalten. Und einen neuen Hauptwohnsitz f\u00fcr 100.000 \u20ac erwerben, das wir mit einem Hypothekendarlehen voll finanzierten. Die Steuerbefreiung w\u00fcrde f\u00fcr den gesamten Gewinn gelten. Obwohl wir den Ertrag aus dem Verkauf nicht investiert haben.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkaufen oder kaufen m\u00f6chten<\/a>; ob es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt oder nicht; wenn Sie Beratung zum Thema Gewinnsteuer w\u00fcnschen. \u00a0Kontaktieren Sie uns.<\/u><\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\nDas Konzept: Hauptwohnsitz<\/u><\/strong>.<\/h2>\n\n\n\n
Beispiel Reinvestition in den Hauptwohnsitz. Befreiung von der Gewinnsteuer.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Das Hypothekendarlehen. Auswirkungen auf die Reinvestition in den neuen Hauptwohnsitz.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Abschluss<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n