{"id":10949,"date":"2021-06-10T19:55:37","date_gmt":"2021-06-10T17:55:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=10949"},"modified":"2021-06-10T19:59:37","modified_gmt":"2021-06-10T17:59:37","slug":"einforderung-eines-vermaechtnisses-in-spanien-anspruch-gegen-den-erben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/einforderung-eines-vermaechtnisses-in-spanien-anspruch-gegen-den-erben\/","title":{"rendered":"Einforderung eines Verm\u00e4chtnisses. Klage gegen den Erben f\u00fcr die Herausgabe eines Verm\u00e4chtnisses."},"content":{"rendered":"\n
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Unser heutiger Artikel behandelt auf einfache Weise die Einforderung eines Verm\u00e4chtnisses. Das hei\u00dft, wie der Bedachte die Herausgabe des Verm\u00e4chtnisses einfordern kann. Normalerweise bei den Erben oder beim Testamentsvollstrecker.<\/p>\n\n\n\n
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Durch ein Verm\u00e4chtnis \u00fcberl\u00e4sst der Erblasser einer oder mehreren Personen ein Recht oder einen bestimmten Verm\u00f6gensgegenstand.<\/p>\n\n\n\n
Verm\u00e4chtnisnehmer und Erbe sind unterschiedliche Dinge.<\/p>\n\n\n\n
Der Verm\u00e4chtnisnehmer ist ein privater Nachfolger, er erh\u00e4lt nur eine oder einzelne, konkrete Sache\/n.<\/p>\n\n\n\n
Der Erbe ist ein Gesamt-Rechtsnachfolger. Das hei\u00dft, er erbt das Verm\u00f6gen des Verstorbenen im Allgemeinen.<\/p>\n\n\n\n
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Die M\u00f6glichkeit ein Verm\u00e4chtniss zu hinterlassen ist in Artikel 858 des spanischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (CC) vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n
Der mit einem Verm\u00e4chtnis beschwerte Erbe, ist verpflichtet es zu erf\u00fcllen. Und wenn das Verm\u00e4chtnis nicht einem bestimmten Erben auferlegt wird; sind alle Erben an diese Verpflichtung gebunden.<\/p>\n\n\n\n
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Artikel 885 des Spanischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs gibt an:<\/p>\n\n\n\n
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.- Der mit einem Verm\u00e4chtnis Bedachte oder der Verm\u00e4chtnisnehmer,<\/p>\n\n\n\n
.- Kann das Verm\u00e4chtnis nicht auf seine eigene Entscheidungsbefugnis in Besitz nehmen. Es sei den er hat die Genehmigung hierf\u00fcr.<\/p>\n\n\n\n
.- Er muss die \u00dcbergabe und Inbesitznahme beim Erben oder beim Testamentsvollstrecker anfordern.<\/p>\n\n\n\n
Daher muss der Bedachte normalerweise den Erben auffordern, das Verm\u00e4chtnis herauszugeben.<\/p>\n\n\n\n
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Weigert sich der Erbe, das Verm\u00e4chtnis herauszugeben, kann der Anspruch vor Gericht geltend gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n
Geldverm\u00e4chtnisse m\u00fcssen in Geld ausgezahlt werden. Selbst wenn in der Erbschaft kein Geld vorhanden ist. Andere Wertgegenst\u00e4nde sind nicht zul\u00e4ssig. Denoch ist es m\u00f6glich und auch angebracht, eine Einigung zu erzielen.<\/p>\n\n\n\n
Dar\u00fcber hinaus ist der Erbe durch die Annahme der Erbschaft zur Herausgabe des Verm\u00e4chtnisses verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n
Er ist verpflichtet, das Verm\u00e4chtnis auch unter Beeintr\u00e4chtigung seines eigenen Verm\u00f6gens herauszugeben. Daher gilt es vor der Annahme der Erbschaft sicherzustellen, dass die Verpflichtung zur \u00dcbergabe des Verm\u00e4chtnisses .<\/p>\n\n\n\n
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In diesem Zusammenhan ist das Urteil Nr. 67\/2018 des Provinzgerichts von C\u00f3rdoba<\/strong> hervorzuheben.<\/p>\n\n\n\n In dem wird erinnert:<\/p>\n\n\n\n 1. die Verpflichtung des Erben das Verm\u00e4chtnis herauszugeben.<\/p>\n\n\n\n 2.-die Annahme der Erbschaft durch den nicht gesetzlichen Erben verpflichtet ihn zur \u00a0Herausgabe des\/der Verm\u00e4chtnisse\/s, er haftet nicht nur mit dem Verm\u00f6gen der Erbschaft, sondern auch mit seinem eigenen Verm\u00f6gen.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Aus den oben genannten Gr\u00fcnden:<\/p>\n\n\n\n Erstens, der Erbe kann die Erbschaft annehmen. Auch ohne die Beteiligung des mit einem Verm\u00e4chtnis Bedachten.<\/p>\n\n\n\n Zweitens, in der Regel muss der Verm\u00e4chtnisnehmer die Herausgabe der vermachten Sache verlangen.<\/p>\n\n\n\n Drittens, gelegentlich haftet der Erbe f\u00fcr die Herausgabe mit seinem eigenen Verm\u00f6gen.<\/p>\n\n\n\n Hat man Sie mit einem Verm\u00e4chtnis bedacht, und der Erbe oder der Testamentsvollstrecker geben es nicht heraus. Sie sollten wissen, dass Sie eine Klage f\u00fcr die Einforderung des Verm\u00e4chtnisses in Spanien einleiten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n Besuchen Sie auf unserer Web-Seite unsere Nachlass- und Erbschaftsdienstleistungen<\/a> und Kontaktieren Sie uns<\/a>.<\/p>\n\n\n\nAbschluss.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n