{"id":10665,"date":"2021-04-07T19:27:41","date_gmt":"2021-04-07T17:27:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=10665"},"modified":"2021-04-07T19:27:47","modified_gmt":"2021-04-07T17:27:47","slug":"die-annahme-einer-erbschaft-in-spanien-konsequenzen-rechtsberatung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/die-annahme-einer-erbschaft-in-spanien-konsequenzen-rechtsberatung\/","title":{"rendered":"Die Annahme einer Erbschaft in Spanien. Konsequenzen. Rechtsberatung."},"content":{"rendered":"\n
Die Annahme einer Erbschaft ist die Handlung, durch die der Nachlassberechtigte, seinen Willen und Wunsch an der Erbschaft teilzunehmen zum Ausdruck bringt.<\/p>\n\n\n\n
Erbe ist derjenige, der die Nachfolge des Verstorbenen auf universelle Weise antritt. Das hei\u00dft, er\/sie wird sowohl die Verm\u00f6genswerte und Rechte als auch die Verpflichtungen und Schulden erben.<\/p>\n\n\n\n
An dieser Stelle muss unbedingt darauf hingewiesen werden, dass im Gegensatz zum Erben, der Bedachte (Nutznie\u00dfer eines Verm\u00e4chtnisses oder einer bestimmten Sache) nicht f\u00fcr die Schulden des Verstorbenen haftet.<\/p>\n\n\n\n
<\/p>\n\n\n\n
Die vom spanischen Zivilgesetzbuch anerkannten Erben k\u00f6nnen die Erbschaft ausdr\u00fccklich oder durch schl\u00fcssiges Handeln annehmen.<\/p>\n\n\n\n
<\/p>\n\n\n\n
Der Erbe erkl\u00e4rt, normalerweise schriftlich, seine klare und ausdr\u00fcckliche Bereitschaft seine Rechte an der Erbschaft anzunehmen.<\/p>\n\n\n\n
Aus rechtlicher Sicht ist es nicht erforderlich, dass die Annahme formell, mittels eines \u00f6ffentlichen Dokuments oder vor einem Notar geschieht. Daher w\u00e4re die m\u00fcndliche Annahme ausreichend.<\/p>\n\n\n\n
Dennoch erfolgt sie normalerweise schriftlich, um den Nachweis erbringen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n
<\/p>\n\n\n\n
Wird nicht ausdr\u00fccklich ausgef\u00fchrt, es wird jedoch aus den Handlungen des aufgerufenen Erben abgeleitet, dass sie angenommen wird.<\/p>\n\n\n\n
Handlungen des Erben, die als Nachweis der Annahme verstanden auszulegen sind:<\/p>\n\n\n\n
.- Der Verkauft, die Schenkung oder die \u00dcbertragung seiner\/ihrer Rechte an der Erbschaft<\/p>\n\n\n\n
.- Der Verzicht seiner\/ihrer Erbrechte zugunsten eines anderen Erben.<\/p>\n\n\n\n
.- Die Zahlung der Schulden oder die Einnahme der Forderungen des Verstorbenen und im Allgemeinen, die Weiterf\u00fchrung des Unternehmens oder Verwaltung des Verm\u00f6gens.<\/p>\n\n\n\n
USW.<\/p>\n\n\n\n
Auf der anderen Seite lassen Handlungen zur Erhaltung oder die vorl\u00e4ufige Verwaltung des Erbschaftsverm\u00f6gens usw., nicht auf eine Annahme Erbschaft schlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n
<\/p>\n\n\n\n
Die Annahme der Erbschaft setzt voraus, dass die Nachfolge des Verstorbenen in allen Verm\u00f6genswerten, Rechten, aber auch in seinen Schulden und Pflichten angetreten wird.<\/p>\n\n\n\n
Der Erbe, der die Erbschaft annimmt, haftet daher auch mit seinem eigenen Verm\u00f6gen f\u00fcr die Schulden des Verstorbenen. Selbst wenn es sich um eine stillweigende, also nicht ausdr\u00fcckliche Annahme handelt.<\/p>\n\n\n\n
Das hei\u00dft, auch wenn wir unseren Wunsch nicht zum Ausdruck gebracht haben, m\u00fcssen wir mit unseren Handlungen vorsichtig sein. Sie k\u00f6nnten uns f\u00fcr die Schulden des Verstorbenen haftbar machen.<\/p>\n\n\n\n
Der Erbe haftet jedoch nicht mit seinem eigenen Verm\u00f6gen, wenn die Erbschaft vorbehaltlich des Inventars<\/u><\/strong> angenommen wird.<\/p>\n\n\n\n Der Bedachte eines Verm\u00e4chtnisses oder einer bestimmten Sache haftet ebenfalls nicht f\u00fcr die Schulden des Verstorbenen. Dieser erh\u00e4lt nichts, wenn die Schulden das Verm\u00f6gen \u00fcbersteigen. Er wird aber nicht mit seinen eigenen Verm\u00f6gen haften.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Wenn Sie eine spezialisierte und kompetente Rechtsberatung zum Thema Annahme der Erbschaft, Erbfolge in Spanien usw. w\u00fcnschen, kontaktieren Sie uns<\/u><\/strong>.<\/a><\/p>\n\n\n\n