{"id":10616,"date":"2021-03-22T18:53:54","date_gmt":"2021-03-22T17:53:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=10616"},"modified":"2021-03-22T18:53:59","modified_gmt":"2021-03-22T17:53:59","slug":"so-tilgen-sie-ihre-schulden-in-spanien-neuanfang-ohne-schulden-das-gesetz-der-zweiten-chance","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/so-tilgen-sie-ihre-schulden-in-spanien-neuanfang-ohne-schulden-das-gesetz-der-zweiten-chance\/","title":{"rendered":"So tilgen Sie Ihre Schulden in Spanien. Neuanfang ohne Schulden. Das Gesetz der zweiten Chance."},"content":{"rendered":"\n
In Krisenzeiten h\u00e4ufen viele Menschen Schulden an; die sie nie wieder abbezahlen k\u00f6nnen. Dennoch haben sie einen legalen Weg, die Schulden in Spanien zu tilgen und von diesen Schulden befreit, neu anzufangen. Dank des im Jahre 2015 verabschiedeten Gesetzes der zweiten Chance.<\/p>\n\n\n\n
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Mit diesem Mechanismus werden nicht bezahlte Schulden getilgt oder erlassen, insofern bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt worden sind. Die Idee ist, dass eine Person im Zahlungsr\u00fcckstand eine neue Chance bekommt. Einen neuen Anfang machen kann ohne dass die angesammelten Schulden ihn\/sie sein\/ihr ganzes Leben daran hindern, ein Unternehmen zu gr\u00fcnden oder wieder zahlungsf\u00e4hig zu werden.<\/p>\n\n\n\n
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F\u00fcr den Schuldenerlass oder die BEPI-Entlastung m\u00fcssen mehrere Voraussetzungen erf\u00fcllt werden:<\/p>\n\n\n\n
.- Der Schuldner muss eine nat\u00fcrliche Person sein. Das Gesetz gilt nur f\u00fcr Einzelpersonen, nicht f\u00fcr Unternehmen.<\/p>\n\n\n\n
.- Und er\/sie muss ein Schuldner im guten Glauben sein:<\/p>\n\n\n\n
.- das Konkurs- oder Insolvenzverfahren darf ihn\/sie NICHT f\u00fcr SCHULDIG befunden haben.<\/p>\n\n\n\n
.- er\/sie darf nicht aufgrund von Verm\u00f6gensdelikten, Dokumentenf\u00e4lschung, Straftaten gegen die Sozialversicherung usw. vorbestraft sein.<\/p>\n\n\n\n
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.- Grunds\u00e4tzlich muss er\/sie die Forderungen gegen das Verm\u00f6gen (wie die Geb\u00fchren des Konkursverwalters usw.) und die dinglichen Sicherheiten (Hypotheken usw.) bezahlt haben.<\/p>\n\n\n\n
.- Und er\/sie muss versucht haben, vor Beginn des Konkursverfahrens eine au\u00dfergerichtliche Einigung zu erzielen.<\/p>\n\n\n\n
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Obwohl grunds\u00e4tzlich die Zahlung einer Reihe von dinglichen Sicherheiten erforderlich ist. K\u00f6nnen, auch bei Nichtzahlung, die Schulden erlassen werden.<\/p>\n\n\n\n
Dies k\u00f6nnte mit einer Haftungsbefreiung durch die Genehmigung eines Zahlungsplans geschehen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Hierf\u00fcr m\u00fcssen folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt werden:<\/p>\n\n\n\n 1. In den vier Jahren vor der Insolvenzerkl\u00e4rung darf der Schuldner kein seiner\/ihrer Kapazit\u00e4t angemessenes Stellenangebot abgelehnt haben.<\/p>\n\n\n\n 2. Nicht gegen die Mitwirkungs- und Informationspflicht w\u00e4hrend des Konkursverfahrens versto\u00dfen haben.<\/p>\n\n\n\n 3. In den zehn vorangegangenen Jahren nicht von seiner\/ihrer Haftung und von seinen\/ihren Schulden befreit worden sein.<\/p>\n\n\n\n Selbst wenn der Zahlungsplan nicht erf\u00fcllt wird, kann der Schuldenerlass beantragt werden. Wenn ein Teil der Eink\u00fcnfte verwendet wurde, um zu versuchen, den genehmigten Plan einzuhalten, auch wenn dies letzendlich nicht m\u00f6glich war.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Das Gesetz der zweiten Chance ist ein rechtliches Mittel, um von den Schulden entlastet zu werden, die nicht bezahlt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n Es bietet die M\u00f6glichkeit, ohne die angeh\u00e4uften Schulden, weider bei Null anzufangen.<\/p>\n\n\n\n Es ist f\u00fcr Einzelpersonen gedacht, nicht f\u00fcr Unternehmen.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Wenn Sie Schulden haben, die Sie nicht bezahlen k\u00f6nnen, und bereit sind, Ihr Verm\u00f6gen zu liquidieren, die Schulden in Spanien zu tilgen und einen neuen Anfang zu machen.<\/strong> Dank des Gesetzes der zweiten Chance k\u00f6nnen Sie dies tun, Kontaktieren Sie uns und wir werden Ihnen helfen.<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n Facebook.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n Wei\u00df & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel.: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2021 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Konkurs- und Insolvenzrecht. Zweite Chance. Schulden in Spanien tilgen. Neuanfang ohne Schulden […]<\/p>\nSchlussfolgerung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n