{"id":10226,"date":"2021-01-12T18:37:14","date_gmt":"2021-01-12T17:37:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=10226"},"modified":"2021-01-12T18:37:16","modified_gmt":"2021-01-12T17:37:16","slug":"die-aufloesung-des-gemeinsamen-eigentums-konzept-muessen-sie-vermoegenszuwachssteuer-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/die-aufloesung-des-gemeinsamen-eigentums-konzept-muessen-sie-vermoegenszuwachssteuer-zahlen\/","title":{"rendered":"Die Aufl\u00f6sung des Gemeinsamen Eigentums. Konzept. M\u00fcssen Sie Verm\u00f6genszuwachssteuer zahlen?"},"content":{"rendered":"\n
Die Aufl\u00f6sung der Gemeinsamen Sache beendet die Unteilbarkeit eines Immobilieneigentums. Zum Beispiel, eine Immobilie, mit zwei Eigent\u00fcmern zu je 50% wird aufgeteilt und es entstehen zwei Immobilien, also f\u00fcr jeden Eigent\u00fcmer eine. Sie sind nicht l\u00e4nger Miteigent\u00fcmer, sondern getrennte Eigent\u00fcmer.<\/p>\n\n\n\n
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Aber nicht in allen F\u00e4llen kann eine Immobilie aufgeteilt werden. Beispielsweise eine Villa, die aufgrund der Gemeindeplanung nicht in mehrere eigenst\u00e4ndige Immobilien aufgeteilt werden kann. Was gew\u00f6hnlich vorkommt.<\/p>\n\n\n\n
Hier ist die L\u00f6sung entweder der Verkauf der Immobilie oder die \u00dcbernahme der gesamten Immobilie durch einen der Eigent\u00fcmer, der den anderen entsch\u00e4digen muss.<\/p>\n\n\n\n
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Die Aufteilung des Gemeinsamen Eigentums, durch die jeder Eigent\u00fcmer eine Zuteilung gem\u00e4\u00df seines Anteils erh\u00e4lt, bedeutet keine \u00c4nderung des Verm\u00f6gens.<\/p>\n\n\n\n
Das spanische Einkommensteuergesetz besagt in Artikel 33.2, dass die Aufteilung des Gemeinsamen Eigentums keine \u00c4nderung der Zusammensetzung des Verm\u00f6gens und daher keinen Zugewin darstellt<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Im Einkommensteuergesetz der Nicht-Residenten lautet es in Artikel 24 :<\/p>\n\n\n\n 1.- In Punkt 6 hei\u00dft es f\u00fcr Steuerzahler mit Wohnsitz in der Europ\u00e4ischen Union<\/u><\/strong>, dass Artikel 33.2 anwendbar ist und die Aufteilung des Gemeinsamen Eigentums keinen Zugewinn darstellt.<\/p>\n\n\n\n 2.- In Punkt 4 wird jedoch auf den Rest der au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union ans\u00e4ssigen Steuerzahler Bezug genommen. F\u00fcr sie gilt der Artikel 33.2 nicht gilt und die Aufteilung des Gemeinsamen Eigentums stellt einen Zugewinn dar.<\/p>\n\n\n\n Dies ist eine klare und inakzeptable Steuerdiskriminierung<\/u><\/strong>, die aus unserer Sicht rechtswidrig ist.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Wie wir gesehen haben (mit Ausnahme der Ans\u00e4ssigen au\u00dferhalb der EU), entsteht durch die Aufteilung der gemeinsamen Sache, in der jedem Eigent\u00fcmer gem\u00e4\u00df seines Anteils an der Erbschaft ein Teil des Eigentums zuerkannt wird, weder eine \u00c4nderung noch ein Zugewinn des Verm\u00f6gens.<\/p>\n\n\n\n In den meisten F\u00e4llen sind die Immobilien jedoch nicht teilbar, und einer der Besitzer wird das gesamte Eingentum \u00fcbernehmen und den\/die anderen mit Geld entsch\u00e4digen<\/strong>. In diesen F\u00e4llen spricht man von einer \u00fcbersch\u00fcssigen Zuweisung<\/u><\/strong> die eine \u00c4nderung des Verm\u00f6gens bedeuted, f\u00fcr die m\u00f6glicherweise VERM\u00d6GENSZUWACHSSTEUER zu zahlen ist. <\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n In diesen F\u00e4llen findet Artikel 33.2 keine Anwendung mehr.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Auf unserer Webseite finden Sie unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der \u00dcbertragung von Immobilien<\/a> <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr eine fachliche Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Aufl\u00f6sung der Gemeinsamen Sache Kontaktieren Sie uns. <\/a><\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\nDie Aufteilung der Gemeinsamen Sache und die Einkommensteuer der Nicht-Residenten in Spanien.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
\u00dcbernahme der gesamten Immobilie durch einen der Eigent\u00fcmer, der den anderen mit Geld entsch\u00e4digt.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n