{"id":465,"count":54,"description":"Immobilienkauf in Spanien und im Land Valencia. Steuern, Abwicklung und grundlegende Aspekte.\r\nImmobilienkauf in Spanien und im Land Valencia. Steuern, Abwicklung und grundlegende Aspekte.<\/strong>\r\nJAHR 2010\r\nZuerst muss vermerkt werden, dass der Immobilienkauf in Spanien trotz der schlechten Presse einiger spanischer oder ausl\u00e4ndischer Medien, durch die spanische Regelung der spanischen Gesetzgebung sehr sicher ist. Insofern Sie angemessen beraten werden und die erforderlichen Pr\u00fcfungen vornehmen, sollte kein Problem beim Kauf eines Anwesens bestehen.\r\nHier zeigen wir Ihnen zusammenfassend wie Sie in jedem Fall vorgehen m\u00fcssen:\r\n1. Sollten Sie sich f\u00fcr ein bestimmtes Objekt entschieden haben, m\u00fcssen Sie folgendes beachten:<\/strong>\r\n1.A: SIE BEN\u00d6TIGEN EINE NIE NUMMER.<\/strong>\r\nAls Ausl\u00e4nder ohne spanische Identifikationsnummer (DNI), m\u00fcssen Sie ein NIE (N\u00famero Identificaci\u00f3n Extranjeros) beantragen. Mit diesem Dokument k\u00f6nnen Sie Ihre Steuern in Spanien zahlen und Ihre Kaufurkunde nach Abwicklung aller n\u00f6tigen Formalit\u00e4ten eintragen lassen. Sie k\u00f6nnen Ihr NIE pers\u00f6nlich bei der \u00f6rtlichen Nationalpolizei beantragen, obwohl unsere Kanzlei auch dieses Verfahren f\u00fcr Sie \u00fcbernehmen kann.\r\n1.B: SIE BEN\u00d6TIGEN EIN BANKKONTO IN SPANIEN.<\/strong>\r\nEs ist wichtig zu pr\u00fcfen, welche Konditionen die Bank Ihnen bietet und zBsp. welche Bankgeb\u00fchren anfallen falls Sie \u00dcberweisungen von Ihrem Konto im Ausland vornehmen m\u00fcssen. Sie ben\u00f6tigen das spanische Konto um Ihre Strom und Wasserrechnungen sowie auch Ihre Steuern, usw. bezahlen zu k\u00f6nnen.\r\n2.-<\/strong>Es ist mehr als empfehlenswert, einen Anwalt in Spanien mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Sie sollten einen unabh\u00e4ngigen Rechtsbeistand suchen, der Ihre Sprache versteht und Ihnen jeden Vorgang erl\u00e4utern kann. Es ist \u00e4usserst wichtig, dass Ihr Anwalt unabh\u00e4ngig vom Immobilienmakler ist und somit Ihre Interessen klar und differenziert verteidigen kann. Fragen Sie Ihren Anwalt nach seiner Registriernummer (n\u00famero de colegiado) und welcher Rechtsanwaltskammer er angeh\u00f6rt. Vergewissern Sie sich, dass er keine ausw\u00e4rtigen \u201cBerater\u201d einsezt. Diese w\u00e4ren nicht an die Normen der Rechtsanwaltskammern gebunden und h\u00e4tten unter anderem keine Berufshaftpflichtversicherung, usw. Bedauerlicherweise ist die unbef\u00fcgte Berufsaus\u00fcbung von Personen, die weder qualifiziert noch ausgebildet sind, in dieser Branche gross und somit die damit verbundenen Risiken.\r\n3.WICHTIGSTE KONTROLLEN DIE SIE VORNEHMEN M\u00dcSSEN<\/strong>\r\n3.1 Pr\u00fcfungen beim Grundbuchamt:<\/strong>\r\nIhr Anwalt muss beim Grundbuchamt pr\u00fcfen, ob das Objekt ordnungsgem\u00e4ss und so wie es tats\u00e4chlich ist, (bebaute Fl\u00e4che, Grundst\u00fccksfl\u00e4che) Steuer und Lastenfrei auf den Namen der Verk\u00e4ufer eingetragen ist. Dies gibt Ihnen und Ihrer zuk\u00fcnftigen Investition einen angemessenen Schutz. Sollte in diesem Sinne irgendein Problem bestehen, muss Ihr Anwalt vor dem Kauf best\u00e4tigen, dass es behoben werden kann.\r\n3.2 Pr\u00fcfungen beim Rathaus:<\/strong>\r\nSie m\u00fcssen durch Ihren Anwalt pr\u00fcfen lassen, ob gegen das Eigentum ein Verfahren vorliegt, ob es die Bestimmungen der Gemeinde erf\u00fcllt. (Objekt auf st\u00e4dtischer, bauf\u00e4higer Fl\u00e4che, erforderliche Grundst\u00fccksfl\u00e4che, Anteil der Baufl\u00e4che, Abstand der Baufl\u00e4che zur Parzellenabgrenzung, usw.)\r\nEbenso sollten Sie pr\u00fcfen, ob das Objekt nach Ihrem Erwerb die Zulassung f\u00fcr eine Zweite Besetzung (\u201cLicencia de Segunda Ocupaci\u00f3n\u201d) beantragen kann. Hier m\u00f6chten wir daran erinnern, beim Verk\u00e4ufer die Bewohnbarkeitsbescheinigung (\u201cC\u00e9dula de Habitabilidad\u201d) anzufordern.\r\nSie m\u00fcssen mit dem Verk\u00e4ufer und gegebenenfalls mit dem Rathaus oder zust\u00e4ndigen Amt (zBsp. SUMA) pr\u00fcfen, dass die j\u00e4hrliche Grund und Abfallsteuer (IBI \/ Basura) des Objektes bezahlt worden ist.\r\n3.3 Pr\u00fcfungen beim Kataster:<\/strong>\r\nIhr Anwalt muss die Eintragung des Objektes im Katasteramt \u00fcberpr\u00fcfen. Sollte diese nicht nicht stimmen, m\u00fcssen alle Ungenauigkeiten oder Abweichungen mit dem Formular 902 behoben werden.\r\n3.4. Eigent\u00fcmergemeinschaft:<\/strong>\r\nSollte das Objekt einer Eigent\u00fcmergemeinschaft zugeh\u00f6ren, m\u00fcssen Sie pr\u00fcfen, dass weder Schulden noch Zusatzbeitr\u00e4ge (\u201cDerramas\u201d) anfallen. Ebenso ist es angebracht, sich bei dem Pr\u00e4sidenten oder dem Verwalter der Eigent\u00fcmergemeinschaft nach etwaigen ungel\u00f6sten Konflikten zu erkundigen. Um sich ein Bild \u00fcber die j\u00e4hrlichen Unterhaltungskosten machen zu k\u00f6nnen, sollten Sie Information \u00fcber die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge verlangen. Dies gilt ebenso f\u00fcr die internen Normen und Statuten der Eigent\u00fcmergemeinschaft.\r\n3.5 Pr\u00fcfungen bei den Zulieferfirmen (Strom, Wasser, usw.):<\/strong>\r\nPr\u00fcfen Sie, dass die Liefervertr\u00e4ge unwiderruflich und zeitlich unbegr\u00e4nzt sind. Dass keine Schulden oder Umst\u00e4nde vorliegen, die Strom und Wasserversorgung nach dem Kauf gef\u00e4hrden k\u00f6nnten\r\n4. ANDERE ASPEKTE DIE SIE BEACHTEN M\u00dcSSEN;<\/strong>\r\n4.1.-Bewertung und\/oder Gutachten eines Architektes.<\/strong>\r\nIn einigen F\u00e4llen ist es angebracht die Dienste eines Architekten in Anspruch zu nehmen, der die Bau und Strukturqualit\u00e4t des Objektes pr\u00fcfen kann. Als Experte kann er f\u00fcr Sie den reellen Marktwert der Liegenschaft ermitteln.\r\n4.2.-Einkommensteuer der Nicht Residenten.<\/strong>\r\nWir haben in anderen Artikeln hervorgehoben, dass Sie als Nicht Resident und Besitzer oder Mitbesitzer einer Immobilie in Spanien verpflichtet sind, Ihre j\u00e4hrliche Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr Nicht Residenten einzureichen. Unser B\u00fcro bietet auch diesen Service.\r\n4.3.-SPANISCHES Testament<\/strong>\r\nGanz gleich was f\u00fcr ein Eigentum Sie in Spanien besitzen (Bankkonten, Fahrzeug, Immobilie), es ist mehr als empfehlenswert ein Spanishes Testament zu erstellen. Es hat zahlreiche Vorteile, mit denen Sie tausende von Euros bei der Abwicklung Ihres Erbschaftsverfahrens sparen k\u00f6nnen. Fragen Sie uns, damit wir Sie in dieser Hinsicht beraten k\u00f6nnen.\r\nSollten Sie oder ein Bekannter Rechtsberatung ben\u00f6tigen, lassen Sie es uns bitte wissen.\r\n5. KAUF\/VERKAUF EINES GESCH\u00c4FTSRAUMES<\/strong>.\r\nBeim Kauf einer Immobilie, die f\u00fcr die Aus\u00fcbung einer beruflichen T\u00e4tigkeit bestimmt ist, (zBsp. ein Hotel, ein Restaurant, ein B\u00fcro, usw), m\u00fcssen zus\u00e4tzlich besondere Pr\u00fcfungen vorgenommen werden:\r\nLiegt die erforderliche Gewerbegenehmigung (licencia de actividad) vor und kann diese auf den neuen Eigent\u00fcmer umgemeldet werden, usw.?\r\nSie m\u00fcssen vor allem die Steuermodalit\u00e4t ausw\u00e4hlen: MwSt.(IVA) oder \u00dcbertragungssteuer (TPO). Es k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich andere Steuern anfallen, wie zBsp. die Steuer f\u00fcr dokumentierte Rechtshandlungen, usw, die wir in diesem Absatz nicht bewerten.\r\nDer Kauf und die \u00dcbertragung einer Immobilie kann im Land Valencia mit der 8% \u00dcbertragungssteuer (Transmisiones Patrimoniales Onerosas TPO (ITP-AJD) oder mit 21% MwSt. belastet sein. Man k\u00f6nnte annehmen, dass die Zahlung von 8% g\u00fcnstiger w\u00e4re, doch der Schein tr\u00fcgt. Wir k\u00f6nnen die R\u00fcckerstattung der MwSt. beantragen, womit dann nicht mehr von einem Kostenfaktor im herk\u00f6mmlichen Sinne die Rede w\u00e4re.\r\nIn den meisten F\u00e4llen ist es vorteilhafter die Anwendung der MwSt. (IVA) anstatt der \u00dcbertragungssteuer zu beantragen. Sollten Sie zBsp. das Restaurant direkt von der Baufirma kaufen (erste Eigentums\u00fcbertragung) w\u00fcrde dieser Kauf der Zahlung der Mehrwertsteuer unterliegen.\r\nSollten Sie die Immobilie aus zweiter Hand (von dem gegenw\u00e4rtigen Eigent\u00fcmer) kaufen, w\u00e4ren Sie in diesem Fall nach Gesetz 37\/1992 vor der Zahlung der MwSt befreit und Sie m\u00fcssten die \u00dcbertragungssteuer (ITP-AJD) zahlen. Das Gesetz sieht aber gleichzeitig die M\u00f6glichkeit vor auf den Erlass zu verzichten und statt der \u00dcbertragungssteuer die MwSt zu bezahlen. Damit diese Verzichtserkl\u00e4rung g\u00fcltig wird und Sie dementsprechend MwSt. zahlen, m\u00fcssen einige Voraussetzungen erf\u00fcllt werden. Hier sind die wichtigsten festgehalten:\r\n1.- K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer m\u00fcssen MwStpflichtige Steuerzahler sein, die in Aus\u00fcbung Ihrer gesch\u00e4ftlichen T\u00e4tigkeiten handeln. Als K\u00e4ufer m\u00fcssen Sie beruflich der entsprechenden Gesch\u00e4ftsbranche angeh\u00f6ren und die Immobilie zur Aus\u00fcbung Ihrer zBsp., gastronomischen Aktivit\u00e4t bestimmt sein. Sollten Sie die Immobilie zu Wohnzwecken kaufen, k\u00f6nnten Sie die Anwendung der MwSt. nicht beantragen\r\n2.-Ausserdem sollten Sie als K\u00e4ufer berechtigt sein, den Vorsteuerabzug zu beantragen. Dies ist bei steuerfreien Aktivit\u00e4ten nicht der Fall und Sie h\u00e4tten kein Anrecht auf den Vorsteuerabzug.\r\n3.- Sie m\u00fcssen Ihren Verzicht auf den MwSt.-Erlass und die dementsprechende Unterordnung zu demselben, vor oder im Moment der Eigentums\u00fcbertragung bekanntgeben.\r\nWir empfehlen, diesen Verzicht und die Erf\u00fcllung der damit verbundenen Anforderungen in der Kaufurkunde festzuhalten. Dies w\u00fcrde m\u00f6gliche Probleme vermeiden und die Richtlinien der Norm erf\u00fcllen.\r\nDie professionellen Vermieter von Immobilien k\u00f6nnen ebenfalls als MwStplichtige Steuerzahler betrachtet werden. Dementsprechend k\u00f6nnen Sie die Anwendung der MsSt. anstatt der \u00dcbertragungssteuer beantragen und die damit verbundene Steuerreinsparungen nutzen.\r\nEs w\u00e4re angebracht Ihren Anwalt zu Rat zu ziehen, bevor Sie sich f\u00fcr den Kauf eines Objektes entscheiden, das f\u00fcr die Aus\u00fcbung einer beruflichen T\u00e4tigkeit oder ausschliesslich zur Vermietung bestimmt ist. Die richtige Wahl der Steuermodalt\u00e4t kann Ihnen Tausende von Euro ersparen.\r\n6. STEUERN IN BEZUG ZU KAUF UND VERKAUF EINES WOHNSITZES.<\/strong>\r\nDer Kauf eines Wohnsitzes hat eine Reihe von Steuern zur Folge:\r\n1.-F\u00fcr die zweite und alle nachfolgenden \u00dcbertragungen wird generell von dem K\u00e4ufer im Land Valencia 8% \u00dcbertragungssteuer gezahlt.\r\n2.-F\u00fcr die erste \u00dcbertragung von Neubauten direkt von der Baufirma, zahlen die K\u00e4ufer im Land Valencia gegenw\u00e4rtig 10% MwSt plus 1\u20192% Steuer auf dokumentierten Rechtshandlungen. * Dies unabh\u00e4ngig von den Verg\u00fctungen bez\u00fcglich der Erstwohnung, usw.\r\nDie Parzellen werden mit 21% besteuert.\r\n3.-Der Verk\u00e4ufer muss ebenso die Wertzuwachssteuer, die sogenannte (PLUSVALIA MUNICIPAL) zahlen. Es handelt sich hierbei um den Wertzuwachs der Grundfl\u00e4che und wird in der Gemeinde bezahlt in der sich das Objekt befindet.\r\n4.-Der Verk\u00e4ufer muss mit der sogenannten Ertragssteuer (Impuesto sobre Ganancia Patrimonial) den erzielten Verm\u00f6genszuwachs zahlen. Mit dieser Steuer wird der Gewinn belastet, der bei dem Verkauf des Objektes erzielt worden ist.\r\nDie Kosten\/Anschaffungswerte beim Kauf (Preis, Steuern, Notarkosten, Kosten des Grundbuchamtes und andere bezahlte Geb\u00fchren und Honorare) sind geringer als die Kosten\/Verkaufswerte (Preis, abz\u00fcglich Wertzuwachssteuer, der Honorare der Agenten, usw), die zum Zeitpunkt des Verkaufs anfallen.\r\nDie Kosten\/Anschaffungswerte werden den hierf\u00fcr im Staatshaushalt vorgesehenen Jahreswerten angepasst.\r\nWurde das Objekt vor dem 31.12.1996 erworben, werden Sonderbestimmungen in Kraft treten.\r\n(2010) Artikel 25.2 des Einkommensteuergesetzes f\u00fcr Nicht Residenten (RD 5 \/ 2004): Der Verkauf einer Immobilie durch einen Eigent\u00fcmer ohne festen Wohnsitz in Spanien (der somit nicht steuerlich ans\u00e4ssig ist), verpflichtet den K\u00e4ufer zur Einbehaltung in H\u00f6he von 3% des Kaufpreises. Dieser wird an die Steuerbeh\u00f6rden weitergegeben und gilt als Anzahlung der Ertragssteuer, die jeder Verk\u00e4ufer zahlen muss, der in Spanien nicht steuerlich ans\u00e4ssig ist.\r\nDie Information dieser Web-Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Sie \u00fcbermittelt lediglich allgemeine Auskunft zu Rechtsfragen.\r\n\r\n \r\n\r\n[elementor-template id=\"12972\"]","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/servicios\/grundeigentumsrecht-kauf-und-verkauf-verpachtungen-baugenehmigungen-usw\/inmobilienverkauf-in-spanien\/","name":"Inmobilienverkauf in Spanien","slug":"inmobilienverkauf-in-spanien","taxonomy":"category","parent":449,"meta":[],"yoast_head":"\nImmobilienverkauf<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Immobilienverkauf in Spanien\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/servicios\/grundeigentumsrecht-kauf-und-verkauf-verpachtungen-baugenehmigungen-usw\/inmobilienverkauf-in-spanien\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Immobilienverkauf\" \/>\n<meta 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