Wem kann Ich mein Vermögen hinterlassen? Ausländer in Spanien. Beschränkte Testierfreiheit.

Nach Inkrafttreten der Europäischen Verordnung 650/2012 gilt für die ansässigen und nicht-ansässigen Ausländer mit Vermögenswerten und Rechten im spanischem Hoheitsgebiet, das Erbrecht des Landes, in dem sich der feste Wohnsitz des Erblasser zum Zeitpunkt des Todes befindet. 

Trotzdem ist es möglich, im Testament die Anwendung des eigenen Nationalrechts zu verlangen. 

Es gilt somit das Erbrecht des Landes in dem sich der gewöhnliche Wohnsitz des Erblassers/der Erblasserin befindet. Es sei den, er/sie hat sich in seinem/ihrem Testament für die Anwedung der eigenen Gesetzgebung entschieden. 

Warum ist das anwendbare Erbrecht so wichtig

Einer der Hauptgründe für die Prüfung und, falls möglich, die Wahl des uns zustehenden Erbrechts ist Testamentarische Freiheit.  Dass heisst, das Recht auf die freie Wahl unserer Erbfolge. Soll der Ehepartner erben, die Kinder, nur eines der Kinder, eine NGO usw., oder ist der Letzte Wille gesetzlichen Beschränkungen unterlegen? Das anwendbare Gesetz bestimmt, ob der Erblasser die freie Wahl hat oder gewissen Einschränkungen unterliegt.

 

Restriktionen des Letzten Willens

Eine sehr nützliche Website ist das europäische e-Justiz-Portal www.e-justice.europa.eu. Hier werden die zur Zeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehenden Beschränkungen analysiert. Hier einige Beispiele:

 

Das belgische Recht besagt, dass die Nachkommen erben müssen. Ein Kind erbt zumindest die Hälfte und ab 2, stehen den Kindern mindestens 2/3 zu.  Der Ehepartner hat Anspruch auf die Hälfte des Vermögens oder auf den Nießbrauch der Hauptwohnung. Daher besteht in Belgien keine Testierfreiheit.

Das französische Recht sieht einen Pflichtteil für die Nachkommen vor. Der Ehepartner erbt nur, wenn keine Nachkommen vorhanden sind. Das Pflichtteilsrecht spricht einem Kind die Hälfte des Vermögens zu und 2/3 bei 2 oder mehr Kinden 

Das spanische Recht behält zuerst den Nachkommen 2/3 des Erbes vor und an zweiter Stelle (in Ermangelung) der Nachkommen stehen die Vorfahren (Eltern) und der Ehegpartner.

Deutsches Recht, obwohl grundsätzlich Testierfreiheit besteht, werden dem von der Erbfolge ausgeschlossenen Ehepartner oder den Nachkommen bestimmte Rechte zugesprochen.

Das englische Recht sieht die absolute Testamentsfreiheit vor. Dennoch werden Sonderfälle berücksichtigt. Zum Beispiel, vom Verstorbenen abhängige Personen können Ansprüche geltend machen. 

Das Schottische Recht sieht im Prinzip die Testamentarische Freiheit vor. Jedoch, werden dem Ehepartner und den Nachkommen gesetzliche Rechte hinsichtlich des beweglichen Vermögens anerkannt.

Es ist wichtig die grundlegenden Gesetzte zu kennen, die auf Ihre Erbfolge angewendet werden könnten und sicherzustellen, dass Sie die richtige Wahl treffen. 

Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

Tel: 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

White & Baos 2017 Alle Rechte vorbehalten