Vertragserfüllungsgarantie. Sicherstellung ohne zusätzliche Kosten. Kaution und Garant.

Oftmals scheitern die Geschäfte, aus Angst vor etwaigen Verlusten und vor den nachfolgenden rechtlichen Schritten um das geschuldete Geld zurückzufordern oder das Objekt wieder in Besitz zu nehmen.

Aus Furcht vor den Schäden oder der Nichtzahlung der Monatsmiete schrecken die Eigentümer häufig vor der Vermietung zurück. 

Die Leser sollten wissen, dass es Mechanismen gibt, die die Erfüllung des Vertrags oder die Zahlung einer finanziellen Entschädigung gewährleisten. Unter den verschiedenen Möglichkeiten möchten wir folgende hervorheben.

Sicherheitskaution, Anzahlung, Bürgschaft: sind einige Alternativen die das Spanische Mietgesetz vorsieht um die Erfüllung der Vereinbarungen, oder eine angemessene Entschädigung mit der Bereitstellung einer Sicherheit zu gewährleisten. Jedoch werden diese Optionen selten verwendet, da die gesetzlich vorgeschriebene Sicherstellung oftmals unzureichen ist, oder der Mieter keine grössere Summe zum Vertragsbeginn bereitstellen kann.

Bankbürgschaft: Eine Bankbürgschaft in angemessener Höhe wäre eine gute Alternative. Hier sind jedoch die Zusatzkosten und die Sperrung der Gelder das Problem.

Kaution oder persönliche Garantie: sind zwei aus wirtschaftlicher Sicht interessante Alternativen. Eine als solvent anerkannte Drittperson kann als Garant des Mieters den Vertrag und die getroffenen Vereinbarungen erfüllen. Oft sind es die Eltern, die mit ihrer persönlichen Garantie für ihre Kinder bürgen.

Die Vorteile für beide Parteien sind klar. Auf der einen Seite entstehen in der Regel weder Zusatzkosten, da es sich bei den Garanten oftmals um Verwandte oder Freunde handelt, noch wird die Summe gesperrt oder muss Geld vorgestreckt werden.

Auf der anderen Seite wird die Erfüllung des Vertrags oder die Zahlung der vereinbarten Entschädigung durch einen solventen Garanten gesichert.

Grundlegend für einen ausreichenden Schutz ist die korrekte Abfassung der im Zivilgesetzbuch unter Artikel 1822 und nachfolgenden geregelten Sicherstellungen. Es empfhielt sich, dass der Sicherheitsgeber solidarisch mit dem Schuldner haftet und auf gewisse, ihm zustehende Rechte (wie die Auflösung der Eigentümergemeinschaft, usw.) verzichtet.

Vergewissern Sie sich, dass die Sicherstellung im Vertrag und in den zugehörigen Anhängen und Erweiterungen festgehalten wird.

 

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Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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