Verschiedene Katasternummern und Steuern für Landhaus (rustica) in Spanien (Costa Blanca)

Verschiedene Katasternummern

Anfrage.

“Mein Landhaus in Denia (Alicante) erscheint im Katasteramt unter zwei unterschiedlichen Nummern und Bezeichnungen. Ich zahle aber nur einmal Steuern an die Gemeinde. Ist dies richtig? Wie kann ich den möglichen Fehler beheben?

Werter Leser

Danke für Ihre Anfrage.

Ohne eingehende Prüfung der Urkunden und Dokumente Ihres Hauses, ist es nicht leicht Ihre Frage zu beantworten.

Trotz allem können wir bestätigen, dass ein nicht auf Bauland errichtetes Wohngebäude (rústico), oftmals unter zwei verschiedenen Katasternummern eingetragen ist. Diese unter der Bezeichnung “Diseminados” bekannten Immobilienbesitze sind Wohngebäude die auf nicht bebaubaren Parzellen oder Flächen gebaut worden sind. In den meisten Fällen verfügen sie über getrennte Katasternummern, eine für die Grundfläche (also für die Parzelle) und eine für das Wohngebäude. In der Norm wird ein Wohngebäude dem städtischen Kataster zugeschrieben, obwohl es sich auf ländlichem Gelände befindet.

Bei der von Ihnen erwähnten Steuer, handelt es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um die Grundsteuer, die sogenannte IBI. Diese Steuer wird in einigen Fällen von der Gemeinde und in anderen Fällen über das Finanzamt (SUMA) eingenommen.

Die (IBI) ist gemäss spanischer Steuerrechtsregelung eine direkte Besteuerung der Eigentums- und Nutzungsrechte über alle städtischen und ländlichen Wohngebäude.

Zahlungspflichtige Steuerzahler sind: Alle Unternehmen, Privat- und Rechtspersonen, die ein Eigentums- oder Nutzungsrecht über das bezeichnete Immobilienobjekt haben.

Kalkulationsbasis zur Ermittlung der IBI ist der eingetragene Katasterwert der Liegenschaft. Grundflächen auf dem Land haben in der Regel und im Gegensatz zu den städtischen Grundflächen einen sehr niedrigen Katasterwert. Daher ist es nicht aussergewöhnlich, dass die Grundsteuer sehr gering ist oder ganz ausfällt, wenn die Parzelle eine geringe Grösse hat.

In Ihrem Fall ist es durchaus möglich, dass Sie eine Katasterbezeichnung für die rustikale Grundfläche haben, für die Sie möglicherweise keine oder nur sehr geringe Steuernquote zahlen. Die Bezeichnung für das Wohngebäude gehört zum städtischen Kataster und hierfür müssten Sie auch Ihre Steuer (IBI) zahlen.

Unsere Kanzlei kann Sie informieren und beraten, sollten Sie nicht wissen wie Ihre Liegenschaft im Katasteramt eingetragen ist, ob Sie demzufolge „städtische“ oder „rustikale“ Steuern zahlen. Es ist wichtig zu prüfen, ob Ihre Eintragung als Eigentümer im Kataster mit der Wirklichkeit übereinstimmt und auch, dass Sie keine Schulden bei den zuständigen Behörden haben.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos

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