STEUERPFLICHTEN IN SPANIEN: DIE NICHT-RESIDENTEN EIKOMMENSTEUER.

Wie in jedem Jahr, möchten wir unsere nicht-residenten Leser an die Zahlungsverpflichtung der Einkommensteuer erinnern. Selbst wenn Sie kein Einkommen aus Spanien beziehen, müssen Sie ebenfalls Einkommensteuer dort zahlen. Der ausschlaggebende Grund ist die Tatsache, dass Sie eine Immobilie in Spanien besitzten.

Sollten Sie in Spanien leben, aber nicht als ansässiger Steuerzahler registriert sein und somit auch keine Steuern zahlen, müssen Sie vorsichtig sein. Obwohl Sie in Spanien leben, könnten Sie rechtlicht als Nicht-Resident betrachtet werden, wenn die Steuerbehörden diesbezüglicht keine Meldung erhalten haben.

In diesem Fall wären Sie ebenfals verpflichtet in Spanien Vermögenssteuer zu zahlen, jedoch nur wenn Ihr Nettovermögen (abzüglich der Verbindlichkeiten zBsp. das ausstehende Kapital Ihrer Hypothek usw.) insgesammt über € 700.000 liegt.

Bezüglich der Einkommensteuer von Nicht-Residenten (IRNR)
Wie gesagt, wenn Sie nicht-ansässiger Steuerzahler in Spanien (oder rechtlich nicht in Spanien steuerpflichtig) sind, müssen Sie diese Steuer für sämtliche Einkommen in Spanien zahlen. Z.Bsp. Einnahmen aus Vermietung, Zinsen Ihres Bankkontos, usw. Selbst wenn Sie keine Einnahmen in dieser Hinsicht haben und nur Eigentümer oder Teilhaber an einer Immobilie in Spanien sind. In diesem letzten Fall ist Ihr Steuerbeitrag von dem Katasterwert Ihres Eigentums abhängig. Dieser erscheint auf Ihrer jährlichen Gemeindesteuerzahlung. (Beleg von Rathaus, oder Suma)

Trotzdem ist es noch durchaus üblich, dass nicht-ansässige Steuerzahler in Spanien (oder rechtlich nicht Steuerpflichtige) diese Steuer nicht zahlen. In der Regel aufgrund der Unwissen- oder Nachlässigkeit und insbesonders wenn Sie nur ein Haus besitzen und kein Einkommen aus Spanien beziehen.

Aber Vorsicht, dass spanische Finanzamt (Agencia Tributaria), ermittelt gegen Eigentümer in Spanien, die keine Steuern (weder als Residenten noch Nicht-Residenten) zahlen, damit sie sich anmelden und die Steuerzahlung nachholen.

Sind Sie nicht sicher, ob Sie “amtlich und rechtlich