SPANISCHES TESTAMENT FÜR IHR WELTWEITES EIGENTUM.

SPANISCHES TESTAMENT FÜR IHR WELTWEITES EIGENTUM.

Beratung:

Meine Frau und ich sind deutsche Staatsangehörige, obwohl wir schon seit vielen Jahren unseren festen Wohnsitz in Spanien haben.

Wir möchten unsere Testamente in Spanien verfassen, da sich hier der grösste Teil unseres Vermögens befindet. Aus diesem Grund möchten wir wissen, ob wir auch unseren Besitz ausserhalb Spaniens in die Spanischen Testamente einschliessen können? Ist es möglich unseren gesamten Nachlass mit dem Spanischen Testament zu regeln? Mit allen Garantien und ohne Sorge, dass dies später zu Problemen führt?

Sehr geehrter Leser

Mehrmals haben wir die Zweckmässigkeit des Spanischen Testaments für die Besitzer eines Eigentums in Spanien hervorgehoben.

Zu den bereits bekannten Vorteilen, wie Zeit- und Kosteneinsparung, da keine Dokumente aus Ihrem Herkunftsland beantragt, übersetzt und beglaubigt werden müssen, kommt die Möglichkeit hinzu, Ihren gesamten Nachlass in einem einzigen Dokument zu erfassen.

In Ihrem Fall und insofern sich der grösste Teil Ihres Vermögens in Spanien befindet, wäre ein Spanisches Testament für Ihren gesamten Besitz das geeignete Mittel.

Wir würden empfehlen, den gesamten Besitz in Ihr Spanisches Testament mit einzuschliessen. Mit dieser Urkunde können Ihre Nachfolger den Erbschein in Deutschland beantragen und das Testament vollstrecken. Nach langjähriger Erfahrung können wir bestätigen, dass die Anerkennung spanischer Dokumente durch die deutschen Behörden keine grösseren Probleme aufweist.

Sie sollten beachten, dass die letztwilligen Verfügungen Ihres Testaments im Einklag zu den spanischen Gesetzen stehen. Zum Beispiel könnte es problematisch werden, wenn Sie Formeln oder Mittel bestimmen, mit denen Sie beabsichtigen Steuern einzusparen. Auch die Ernennung von in Spanien nicht anerkannten Rechtsformen (wie bestimmte Trusts, usw.) als Nachlassempfänger- oder Verwalter kann zu späteren Problemen bei der Testamentsvollstreckung führen.

Bestimmungen, die in Ihrem Land ohne weiteres anwendbar sind, können die Formulierung, Auslegung und Vollstreckung Ihres Spanischen Testaments sehr erschweren.

Trotzdem müssen wir hervorheben, dass die Erstellung eines Spanischen Testaments für Ihr gesamtes Eigentum (auch im Ausland), in den meisten Fällen nicht nur möglich, sondern auch empfehlenswert ist. Um den Anerkennungsprozess in Deutschland zu erleichtern, kann unsere Kanzlei das Dokument für Sie auf Spanisch und Deutsch abfassen,

Für Rückfragen zum Thema Testament für Spanien und Ausland stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Als Spezialisten können wir Sie umfassend beraten.

Ausführliche Information und Beratung zu rechtlichen Angelegenheiten die Sie betreffen, erhalten Sie wenn Sie uns auf Facebook verfolgen.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen

White & Baos Rechtsanwälte

Tel: +34 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

www.white-baos.com

White & Baos 2014 –Alle Rechte vorbehalten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert