SPANISCHES ERBRECHT ERBSCHAFT UND NACHFOLGE IN SPANIEN. STEUERERMÄSSIGUNG DURCH GEWÖHNLICHEN WOHNSITZ.



Frage:


Sehr geehrter Herr,

Meine Mutter ist kürzlich in Javea ( Alicante) verstorben und hat meiner Schwester und mir ihr Haus hinterlassen. Das Haus hat einen hohen Wert und da wir nicht in Spanien ansässig sind wurde uns mitgeteilt, dass wir mit einer sehr hohen Erbschaftssteuer rechnen müssen. Was können wir tun, um die Steuer zu senken?

Werter Leser,

Mein Beileid zum Tode Ihrer Mutter.

In Ihrem Fall müssten wir zuerst den sogenannten Mindeststeuersatz Ihrer Erbschaftssteuer ausrechnen, der von dem zugelassenen steuerlichen Mindestwert des Hauses abhängig ist. Dies ist wichtig, da der angegebene Wert nach Schätzung der Steuerbehörde in einigen Fällen geringer ausfallen könnte als erwartet, was sich positiv auf die zu zahlende Erbschaftssteuer auswirken würde.

Auch ist es interessant für Sie zu wissen, dass gegenwärtig die Entscheidung des Obersten Europäischen Gerichtshofes bezüglich der Erbschaftssteuer in Spanien ansteht. Da die nicht ansässigen Erben anderer europäischen Mitgliedstaaten, höhere Steuern zahlen als die in Spanien ansässigen, sind wir der Auffassung, dass das Gericht gegen Spanien entscheiden und die diesbezüglich bestehenden Verordnungen als ei das eigentum des hauses beizubehalten ndeutig diskriminierend erklären wird.. Auf diesen Umstand basieren einige nicht in Spanien steueransässigen Erben Ihren Anspruch auf auf eine gleichwertige Behandlung seitens der spanischen Steuerbehörden.

Ebenso müssen Sie wissen, dass gemäss Artikel 20.c des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (Ley 29/1987 del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones), sowohl Sie als auch Ihre Schwester Anrecht auf eine 95% Reduzierung des Eigenschaftswertes, oder auf einen Abschlag von maximal € 122.606,47 haben.

Diese Steuerermässigung kann von den Erben (Ehegatte, Eltern, Kinder und andere Angehörige) nur beantragt werden, wenn es sich bei dem Haus um den festen Wohnsitz des Erblassers handelt. Letztere müssen mindestens 65 Jahre alt und die letzten zwei Jahre vor dem Tod des Erblasser mit diesem in dem Haus zusammen gelebt haben.

Die Steuerermässigung zugunsten der Erben unterliegt der Verpflichtung, das Eigentum zumindest während der nachfolgenden 10 Jahre beizubehalten.

Für eventuelle Rückfragen bezüglich der Gesetzlichen Erbfolge und/oder der Erbschaftssteuer in Spanien, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

White & Baos

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