Schenkung von Immobilien in Spanien. Steuerliche Aspekte. Rechtsberatung

Unsere Kanzlei erhält viele Anfragen im Zusammenhang mit den Schenkungen von Immobilien in Spanien, die in den meisten Fällen die Eltern auf ihre Kinder übertragen möchten, aber auch einer der Ehepartner auf den anderen. Es handelt sich oftmals um Schenkungen zwischen ausländischen Steueransässigen in Spanien und deren nicht in Spanien ansässige Kinder.

 

Die Gründe sind vielfältig, aber üblicherweise handelt es sich:

.- um ältere Eigentümer, die die Pflege, Instandhaltung und die damit verbundenen Kosten nicht länger auf sich nehmen können oder wollen, und die beschliessen,  Ihren Kindern oder Angehörigen das Eigentum zu schenken.

.- um nicht in Spanien steueransässige, ausländische Staatsbürger, die mit der Schenkung die in ihrem Land anfallende Erbschaftssteuer minimieren möchten.

.- um Eigentümer mit steuerlichem Wohnsitz im Vereinigten Königreich, die ihren dort ansässigen Verwandten die Immobilie noch vor dem Brexit schenken möchten, um als Bürger de Europäischen Union noch von den Steuervergütungen zu profitieren, die nach dem Brexit höchstwahrscheinlicht nicht beibehalten werden. 

 

Steuerliche Aspekte

.-Bei der Planung einer Schenkung muss der Wert des Immobilienobjekts berücksichtigt werden, ebenso wie der steuerliche Mindestwert, der von der Steuerbehörde akzeptiert wird.

.-Die von dem/den Begünstigten zu zahlende Schenkungssteuer muss kalkuliert werden. Sie ist unter anderem, vom Wert der Schenkung, der Anzahl der Begünstigten, deren Verwandtschaftsverhältnis zu dem/den Spender/n, der Steueransässigkeit, usw. abhängig.

.-Zusätzlich zu der Schenkungssteuer müssen die Spender die Kapitalzuwachssteuer und die Gemeindesteuer “Plusvalia” zahlen, die vorher eingehend geprüft werden sollten.  

 

Rechtliche Aspekte

.-Der Spender sollte die rechtlichen Folgen der Schenkung bedenken und die Tatsache, dass er/sie nach der Schenkung nicht mehr der Eigentümer der Immobilie ist.  

.-Es besteht die Möglichkeit eine bedingte Schenkung oder eine Schenkung mit Rückfallrecht vorzunehmen, damit der Spender, unter bestimmten Umständen , das Eigentum zurückerhält.

 

Für steuerliche und rechtliche Hinweise zum Thema Schenkungen in Spanien, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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