Probleme und rechtliche Forderungen zwischen den Miteigentümern einer Immobilie in Spanien

Anfrage:

Ich habe von einem spanischen Gericht eine Klageschrift erhalten, in dem der andere Miteigentümer des Hauses in Spanien (wir haben je 50%) den Verkauf der Immobilie verlangt. Ich habe bisher nichts von dieser Absicht gewusst. Was kann ich tun?

 

Lieber Leser,

Vielen Dank für Ihre Anfrage

Leider ist eine spezifische Rechtsberatung ohne die vorherige Prüfung der Klageschrift, des genauen Sachverhalts und der vorliegenden Unterlagen nicht möglich. 

Dennoch, können wir Ihnen folgende, im Allgemeinen geltende Information übermitteln.

.- Mit großer Wahrscheinlichkeit ist ein deklaratorisches Verfahren gegen Sie eingeleitet worden, wobei Sie laut spanischer Zivilprozessordnung (LEC) in der Regel eine Antwortfrist von 20 Arbeitstagen haben.

.- Höchstwahrscheinlich handelt es sich bei dem Rechtsverfahren um die Teilung des gemeinsamen Eigentums (acción de division de la cosa común)

Aus rechtlicher Sicht (gemäss Artikel 400 und nachfolgenden des spanischen Zivilgesetzbuches), ist kein Eigentümer gezwungen, das gemeinschaftliche Eigentum beizubehalten. Infolgedessen, dann er/sie jederzeit die Teilung oder Auflösung der gemeinsamen Miteigentümerschaft verlangen.

Ist das Eigentum  teilbar,  würde in Ihrem Fall jedem Miteingetumer die Hälfte zugeteilt werden. 

Bedauerlicherweise, lässt die Stadtplanung eine solche Teilung in der Regel nicht zu. Als einzige Lösung kommen dann folgende Alternativen in Frage:

–  Eine der Parteien erwirbt den Anteil der anderen Partei.

–  Das Objekt wird verkauft (in der Regel durch das Gericht) und der erzielte Ertrag wird unter den ehemaligen Miteigentümern aufgeteilt.

 

Die Klagebeantwortung.  Selbst wenn das Eigentum aufgrund der bestehenden Stadtplanung oder aus irgendeinem anderen Grund nicht aufteilbar ist, ermöglicht das spanische Zivilgesetz die jederzeitige Auflösung der Miteingentümerschaft.  In Anbetracht dessen, wäre die möglicherweise einzige akzeptable Lösung für Sie, der Forderung nicht zu widersprechen und die Beendigung des gerichtlichen Verfahrens zu beantragen, um dann eine Einigung hinsichtlich eines zukünftigen Verkaufs zu erzielen.

 

Anwaltskosten. Das Hauptrisiko dieser Rechtsansprüchen liegt bei den Gerichtskosten, die sehr hoch sein können, wenn die Klage auf den Wert der Immobilie beruht. In Ihrem Fall ist es wichtig, dass Sie nach Ihrer Zustimmung, gemäss Artikel 395 der LEC (Zivilprozessordnung) beim Gericht den Antrag auf Befreiung von den Prozesskosten der Gegenpartei einreichen. Die Begründung wäre Ihre Unkenntis über die Absicht der Gegenpartei, das gemeinschaftliche Eigentum aufzulösen, da Sie niemals darauf angesprochen worden sind.

 

Andere Kosten und Aufwendungen. Haben Sie die gemeinschaftlichen  Unterhaltungskosten vollständig bezahlt, zum Beispiel die Gemeindesteuern (IBI, Müllabfuhrgebühr) usw., dann können Sie die Hälfte der bezahlten Aufwendungen von der Gegenpartei zurückfordern. 

 

Wichtig ist, dass Sie beim Auftreten von ernsthaften Problemen oder Unstimmigkeiten ein förmliches Aufforderungsschreiben an den Miteigentümer richten und, das Sie als Erster eine Klage einreichen, wenn der Einigungsversuch scheitern sollte. Sie vermeiden auf diese Weise im Rahmen des Möglichen, vom Gericht zur Zahlung der Prozesskosten der Gegenpartei verurteilt zu werden

 

Für Rückfragen zum Thema Probleme mit dem/den Miteigentümer/n, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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