Neue Gerichtsentscheidung. Aufhebung des Multi-Currency-Darlehen unserer Mandantin bei Banco de Valencia.

Sehr geehrte Leser,

 

Unser heutiger Artikel informiert über ein neues, positives Gerichtsurteil für einen unserer Mandanten, mit einem an eine Investition verknüpftes Multi-Currency-Darlehen, die ihm als equity reléase angeboten wurde.

 

Es handelt sich um ein von der Banco de Valencia vermarktetes Finanzprodukt, das unter dem Namen ACTIVA TU CASA, ein Multi-Currency-Hypothekendarlehen in Schweizer Franken mit einem Investmentfonds der gleichen Bank kombinierte. Ein hochriskantes Finanzprodukt, das viene Betroffenen um ihre Ersparnisse und um Ihre Wohnung gebracht hat.

 

Das Urteil des Bezirksgerichts von Alicante vom 8.9.2018 bestätigt die Nichtigkeit dieses Hochrisikoprodukts unserer Mandantin Frau D.G. (S). Die Nichtigkeit beruht auf dem Mangel an Informationen über die Risiken des Produkts, der unsere Mandantin, eine  ausländische Rentnerin ohne jegliche Erfahrung in komplexen Investitionen dieser Art, veranlasste den Ratschlägen der Bank zu folgen und dieses Prokukt aufzunehmen, was Sie fast dazu bringt ihr Haus zu verlieren.  

 

Das Landgericht erklärt in diesem Urteil die Nichtigkeit des unterzeichneten Vertrags, da er seinen Ursprung in einer fälschlichen und ungültigen Zustimmung oder Vereinbarung hat, die von unserer Mandantin aufgrund der unzureichenden und ungenauen Informationen erteilt wurde. Die Klägerin war demzufolge nicht in der Lage eine informierte Entscheidung über das Finanzprodukt zu treffen.

 

Darüber hinaus erklärt das Landesgericht, wie in unserer Klage gefordert, dass:

 

1- Bei dieser Art von Kombinationsprodukten (Hypothekendarlehen in Fremdwährung gebunden an eine Anlage) gilt das Wertpapiergesetz, da es sich um ein kombiniertes Mischprodukt handelt, das einer finanziellen Beratung bedarf. Daher sind die Pflichten und Verpflichtungen, den Kunden über die Eigenschaften des Vertrages, die Risiken usw. zu informieren, höher und strenger.

 

2.-Außerdem wiederholt das Landgericht in Alicante, dass im Gegensatz zu dem, was die Banken verteidigen, die Frist von 4 Jahren, um eine Nichtigkeitsklage aufgrund eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers einzuleiten, nicht ab dem Zeitpunkt laufen sollte ab dem der Irrtum offenbar wird, sondern ab Vollzug des Vertrages, dh wenn das Vertragsverhältnis vollständig erschöpft und ausgelöscht ist, also ab dem Ende der Darlehenslaufzeit.

Schließlich hat das Landgericht das in erster Instanz zugunsten unserer Mandantin gefällte Urteil bestätigt und die Bank zur Zahlung der Gerichtskosten und Auslagen des gesamten Verfahrens verurteilt.

 

Wenn Sie sich in dieser oder in einer ähnlichen Situation befinden, wenn Sie ein Multi-Currency-Darlehen, ein Anlageprodukt oder eine equity release in Spanien haben, ohne das Sie Ihre Bank über die Risiken informiert hat, kontaktieren Sie uns. Wir stehen zu Ihrer Verfügung.

 

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

Tel: 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

White & Baos 2018 Alle Rechte vorbehalten