Neue Erfolge und Entscheidungen zu Gunsten unserer von einer Boden-Klausel betroffenen Mandanten.

Unser heutiger Artikel möchte die Verbraucher vor den Ratschlägen der Banken warnen. Diese raten oftmals auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen zu verzichten, mit dem Argument, dass die Prozesse gegen die Boden und anderer missbräuchlichen Klauseln in der Regel von der Bank gewonnen werden. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Ganz im Gegenteil, werden die überwältigende Mehrheit der Entscheidungen zu Gunsten der Verbraucher gefällt und die Banken von den Gerichten nicht nur zur Rückzahlung der zuviel bezahlten Zinsen zuzüglich Verzugszinsen verurteilt, sondern auch zur Neuberechnung des Tilgungsplans mit der nachfolgenden Reduzierung des ausstehenden Kapitals. 

Wie bereits in anderen Artikeln besprochen, sind die Angebote der Banken in Bezug auf diese Ansprüche nicht korrekt und angemessen. 

Als erläuternde Beispiele, möchten wir unseren Lesern einige der jüngsten Entscheidungen der Gerichte in Denia (Alicante) zu Gunsten unserer Mandanten übermitteln:

 

  1. Urteil Nummer 274/2016 des Gerichts erster Instanz No. 3 in Dénia

Das Ehepaar B. gegen Banco Sabadell, in dem das Gericht unserer Klage 100% stattgab und folgendes entschied:

. – die Missbräuchlichkeit und demzufolge die Nichtigkeit der Rücktrittsklausel, mit der sich die Bank das Recht vorbehielt, bei Verzug einer einzigen Monatsrate, den Darlehensvertrag zu kündigen und das gesamte ausstehende Kapital zurückzufordern,

. – die Missbräuchlichkeit des auf 3,75% festgelegten Mindestzinsatzes. 

 

  1. Urteil Nummer 27/2017 des Gerichts erster Instanz Nummer 5 in Dénia

Herr und Frau S., gegen Banca March, in dem unserer Klage vollständig stattgegeben und entschieden wurde:

. – die Aufhebung der missbräuchlichen und nichtigen Verzugszinsen des Hypothekendarlehens von 18%.

. – die Missbräuchlichkeit und Nichtigkeit der Mindestverzinsung von 4%.

 

  1. Urteil Nummer 17/2017 des Gerichts erster Instanz Nr 4 in Dénia

Unser Mandan J. gegen Banco Popular (vorher Banco Pastor)

Es wurde entschieden:

. – die Missbräuchlichkeit und Nichtigkeit der Mindestverzinsung von 3,50%

 

In allen drei Fällen:

 

. – Wurde die Bank zur Aufhebung der Mindestzinssatzklausel, zur Rückzahlung der zuviel bezahlten Zinsen, zuzüglich Verzungszinsen und zur Neuberechnung des Tilgungsplans und des ausstehenden Kapitals verurteilt. 

. – Verurteile das Gericht die Bank zur Zahlung der Anwaltsgebühren unserer Mandanten. Die Kläger zahlten keinen einzigen Euro und alle in diesem Zusammenhang zurückgewonnen Beträge gingen vollständing an unsere Mandanten.

 

Verteidigen Sie Ihre Rechte! Unterzeichnen Sie keine Vereinbarung, ohne vorher das Angebot der Bank von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Klagen Sie ohne Kosten. 

 

Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Die Informationen in diesem Artikel ist nicht als Rechtsberatung dar, sondern lediglich vermittelt Informationen zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

Tel: 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

White & Baos 2017 Alle Rechte vorbehalten