KOMPLETTSERVICE FÜR DIE ANMELDUNG EINER TOURISTENUNTERKUNFT IN SPANIEN.

Sehr geehrter Leser,

 

Haben Sie sich entschlossen, Ihre Immobilie an Touristen zu vermieten, kann Ihnen unser Team von White Baos Abogados bei dem kompletten Eintragungsverfahren der Immobilie , insovern sich diese in der „Comunidad Valenciana“ befindet, behilflich sein.

 

Um Ihr Eigentum an Touristen vermieten zu können, muss dieses im Touristischen Unterkunftsverzeichniss der „Comunidad Valenciana“ erfasst sein,  und die ordnungsgemässe Eintragung mit der entsprechenden Registrierungsnummer ausweisen. Wir haben das Verfahren  hierfür in drei Teile gegliedert.  

 

TEIL EINS: ERWERB DER KOMPATIBILITÄTSBESCHEINIGUNG

Diese Bescheinigung wurd von der Stadt-oder Gemeindeverwaltung erstellt und bestätgt, dass die Immobilie gemäß den gemeindlichen oder städtebaulichen Bestimmungen für die Vermietung an Touristen zugelassen ist.

Es wird ein offizielles Formular ausgefüllt und eine Gebühr entrichtet, deren Höhe von der jeweiligen Gemeinde abhängt.  

Außerdem muss die Immobilie über eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung „LICENCIA DE OCUPACION“ oder Verantwortlichkeitserklärung DECLARACIÓN RESPONSABLE DE PRIMERA O SEGUNDO OCUPACIÓN verfügen.

 

Unsere Kanzlei kann die Bescheinigung bei der zuständigen Behörde für Sie einholen.  

 

TEIL ZWEI: UNTERKUNFTSREGISTER

Der nächste Schritt ist die Eintragung der Immobilie in das touristische Unterkunftsregister der „Comunidad Valenciana“. Hierfür muss ebenfalls eine sogenannte „Verantwortliche Erklärung“ ausgefüllt werden, in der aufgeführt wird, zu welcher Kategorie (Standard, First Class, De Luxe) die Unterkunft gehört

 

Die Kategorie hängt von den Eigenschaften der Unterkunft ab, die Anzahl und Größe der Zimmer, Anzahl der Betten, Kapazität, usw.  

 

Für diesen Teils des Verfahrens erhalten Sie von uns einen Fragebogen (in Ihrer Sprache), den Sie ausfüllen, damit ermittelt werden kann in welche Kategorie Ihr Eigentum  einzuschließen ist.

 

Das ausgefüllte Antragsformular wird von uns anschliessend beim “Servicio Territorial de Turismo de la Comunidad Valenciana” eingereicht.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag für ein bis zu vier Objekten als Privatperson vornehmen können. Bei mehr als vier Objekten, müssen Sie sich als Vermietungsunternehmen anmelden und das Formular als solches einreichen.  

 

Unsere Kanzlei kann die Immobilie für Sie in das Register eintragen.

 

TEIL DREI: REGISTRIERUNG DER GÄSTE

Ist dies erledigt, sind Sie aus der Sicht der Verwaltung bereits berechtigt, die Immobilie als Touristenunterkunft zu vermieten.

 

Für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, müssen Sie ein Abschlussverfahren bei der zuständigen Guardia Civil oder Nationalpolizei „Policia Nacional“ durchführen (je nachdem wer in Ihrer Gemeinde vertreten ist) und die Unterkunft beim Registrierungssystem für Reisende des Innenministeriums anmelden. Das Verfahren muss von Ihnen persönlich oder von der Person durchgeführt werden, die die Anmietungen für Sie verwaltet.

Sobald die Unterkunft registriert ist, erhalten Sie Zugang zu einer digitalen Plattform, auf der Sie die Daten jeder Person über 16 Jahre, die sich in Ihrem Eigentum aufhält, hochladen müssen.

Außerdem müssen Sie ein Registerbuch mit den Daten aller Gäste führen und ein Kundenformular für jeden Kunden ausfüllen, der sich in Ihrem Haus aufhält. Das Registerbuch setzt sich aus diesen ausgefüllten Kundenformularen zusammen.

Unser Kanzlei kann alle Unterlagen für Sie vorbereiten, die Registrierung im Unterkunftsregister beantragen und Ihnen Kopien der Kundenformulare zum Ausfüllen zur Verfügung stellen.

 

STEUERN:

Der erzielte Ertrag ist steuerpflichtig. Unsere Steuerabteilung bietet einen umfangreichen Service um sicherzustellen, dass alles richtig gemacht wird.

 

Für eine kompetente und fachkundige Beratung in Sache Touristenvermietungen (Airbnb, Homeaway usw.), kontaktieren Sie uns!

 

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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E-Mail: info@white-baos.com

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