Klausel der vorzeitigen Fälligkeit eines Hypothekendarlehen. Nichtigkei. Urteil des EuGH.

Am 26. März 2019 erließ die Große Kammer des Obersten Gerichtshofs eine Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen C-70/17 und C-179/17, die sich auf die in der Mehrheit der Hypothekarkredite in Spanien enthaltene Klausel für die vorzeitige Fälligkeit beziehen.

 

Zunächst ist zu bedenken, dass die bisherigen Klauseln der meisten Hypothekendarlehen in Bezug auf die vorzeitige Fälligkeit missbräuchlich waren. Sie erlaubten den Banken, das Darlehen aufgrund des Verzugs von nur einer Monatsrate aufzulösen und dies  ist offensichtlich unfair und unverhältnismäßig. Die Bank konnte den gesamten ausstehenden Betrag des Darlehens, die Kosten usw. zurückfordern, sobald ein Verbraucher, der zBsp. 20 Jahre lang alle Raten seines Darlehens pünktlich bezahlte, dieser Verpflichtung einmal nicht nachkommen konnte.   

 

Dieses Urteil des EuGH erinnert und verdeutlicht mit dem einfachen und klaren Kriterium dieses Gerichts, einige sehr wichtige Begriffe:

 

Wird eine Klausel wie zBsp. das in der angegebenen Weise verfasste vorzeitige Ablaufdatum für missbräuchlich erklärt, kann der Richter diese Klausel nicht teilweise aufrechterhalten. Sie muss vom Vertrag gestrichen werden, da die teilweise Aufrechterhaltung den Kunden schädigen und die Banken ermutigen könnte, sie weiterhin zu nutzen (abschreckende Wirkung)

 

.-Wenn die vollständige Aufhebung der missbräuchlichen Klausel den Vertrag nicht berührt, in dem Sinne, dass dieser bestehen bleibt, muss Sie aufgehoben werden.

 

.-In den Fällen, in denen die vollständige Aufhebung der missbräuchlichen Klausel die Auflösung des Vertrags zur Folge hat, da dieser ohne diese Klausel nicht bestehen kann, und sollte dies eine besonders schwere Schädigung für den Verbraucher mit sich bringen,  können die nationalen Richter diese missbräuchliche Klausel durch einen neuen Wortlaut ersetzen, der sich ihren eignen Rechtsvorschriften und Bestimmungen anpasst, die in einem zwischen den Parteien unterzeichneten Vertrag vorgesehen sind.

 

Dieses Urteil ist in dem Maße interessant, da verschiedene Konzepte festgelegt werden, die allen Verbrauchern klar sein müssen und die für viele Verträge gelten, die wir unterzeichnen:

 

  1. Eine missbräuchliche Klausel kann nicht teilweise aufrechterhalten werden. Es ist nicht zulässig nur die missbräuchlichen Elemente zu beseitigen und andere beibezubehalten. Sie muss vollständig aufgehoben werden.

 

  1. Die Konsequenz einer missbräuchlichen Klausel muss die Nichtigkeit dieser Klausel und ihre vertragliche Aufhebung sein. Nur in den Ausnahmefällen, in denen der Vertrag ohne die missbräuchliche Klausel nicht bestehen kann und die Nichtigkeit des gesamten Vertrages den Verbraucher schädigt, können die Gerichte den Wortlaut der missbräuchlichen Klausel durch die Bestimmungen ihres eigenen Nationalrechts ersetzen.

 

Darüber hinaus hat der Urteilsspruch zur Folge, dass jetzt Tausende von Gerichtsverfahren in Spanien fortgesetzt werden, die bis zur Entscheidung des EuGH bezüglich der sogenannten Vorfälligkeitsentsklausel ausgesetz waren. 

 

Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Hypothekendarlehen oder mit einem anderen Vertrag  haben, kontaktieren Sie uns. Wir stehen für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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