Kauf einer Immobilie in Spanien 2012. Steuerliche Vorteile beim Kauf einer Immobilie (Neubau oder aus erster Hand) in Spanien.

ANFRAGE
Sehr geehrte Damen un Herren,
Ich habe einige Ersparnisse und es scheint, dass es ein guter Zeitpunkt ist um in Spanien in Neubauimmobilien zu investieren. Zahlreiche rechtliche und steuerliche Vorteile sollen damit verbunden sein. Ebenso habe ich erfahren, dass ich bei Barzahlung weniger Steuern zahlen muss. Ist dies richtig?
Lieber Leser,

Danke für Ihr Anfrage.
In den letzten Monaten sind viele Fragen in dieser Hinsicht bei uns eingegangen. Sowohl von Kunden, die bereits in Spanien ansässig sind und die Marktvorteile des Moments nutzen möchten, als auch von neuen Kunden, die zum Ersten Mal in spanische Immobilien investieren wollen.
In der Tat ist der Kauf einer Immobilie (Neubau oder aus erster Hand) derzeit mit mehreren Vorteilen verbunden.
Bevor wir diese möglichen Vorteile prüfen, muss ich Ihnen im Zusammenhang mit der Barzahlung folgende Klarstellung übermitteln.
• Nach dem kürzlich zur Verhinderung der Steuerhinterziehung in Kraft getretenem Gesetz 7/2012 vom 29. Oktober, ist es nicht mehr möglich Barzahlungen im Werte von über € 2.500 vorzunehmen. Dieses Barzahlungslimit liegt etwas höher im Falle von Privatpersonen, die nachweislich nicht in Spanien steueransässig sind.
• Sie müssen wissen, dass auch Barzahlungen der Anmeldepflicht unterliegen, da der Gesamtkaufpreis auf der Kaufurkunde (Escritura) angeben werden muss.
Im Hinblick auf die möglichen Steuervorteile und wie in einem Artikel der Zeitung „Verdad de Murcia“ veröffentlicht, muss jeder mögliche Interessent wissen: „dass aus steuerlicher Sicht, der Erwerb eines Neubaus bis zum Jahresende 2012 deutlich günstiger ist als im kommenden Jahr 2013“.
Der Hauptunterschied liegt an dem 4%-Wert der Mehrwertsteuer. Für den Erwerb von Neubauten wird diese Steuer ab dem 1 Januar 2013 auf 10% erhöht. Sollten Sie im Jahr 2012 Anzahlungen leisten müssen Sie wissen, dass diese noch mit 4% besteuert werden.
Im übrigen scheint es so, dass im nächster Jahr bei der Einkommensteuererklärung die Vergütung für den Erwerb eines Wohnsitzes enfällt.
Ebenfalls scheint es, dass den zwischen dem 12 Mai und dem 31 Dezember 2012 erworbenen Stadtimmobilien, in einigen Fällen beim Weiterverkauf eine 50% Ermässigung der Ertragssteuer gewährt wird .
Aus diesen Gründen können wir bestätigen, dass Sie, falls Sie den Kauf einer Neubauimmobilie in Spanien beabsichtigen, diesen noch vor Ablauf des Jahres 2012 vornehmen sollten.

Sollten Sie, oder jemand den Sie kennen, sich in einer ähnlichen Situation befinden, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir werden Sie zweckmässig beraten.

Die in diesem Artikel enthaltene Information ist keine Rechtsberatung. Wir vermitteln lediglich allgemeine Auskunft zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Abogado)
White & Baos
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