Investition in Immobilien in Spanien. Grundlegende Steuerinformationen. Die aus steuerlicher Sicht effizienteste Investition in spanische Immobilien.

Anfrage

Sehr geehrter Anwalt

Ich besitze mehrere Immobilien in Spanien und habe vor, diese zu vermieten oder eventuell zu renovieren und zu verkaufen

Wie soll ich vorgehen? Als Privatperson oder wäre die Gründung eines Unternehmens in Spanien vorteilhafter? Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Lieber Leser,

Danke für Ihre Anfrage.

Vorab sei gesagt, dass keine Investitionsmodalität als die für Spanien geeigneteste bezeichnet werden sollte. Die geeigneteste hängt von vielen Faktoren ab, von denen wir einige nachfolgend analysieren.

 

STEUERLICHER WOHNSITZ DES ANLEGERS.

Grundlegend für die Erstellung einer Anlagestrategie in Spanien ist der steuerliche Wohnsitz des Anlegers.  So haben die Steuern, die beispielsweise in der Einkommensteuer (für Mieten) oder für den Kapitalgewinn (nach Verkauf) zu zahlen sind, einen unterschiedlichen, von der steuerlichen Ansässigkeit des Steuerzahlers abhängigen Prozentsatz. Was nach unserer Auffassung den europäischen Vorschriften bezüglich des freien Kapitalverkehrs zuwiderhandelt. 

Ein Einwohner in der Europäischen Union, Island oder Norwegen zahlt im Prinzip weniger Steuern (19%) für seine Mieteinnahmen als ein Bürger, der nicht in der Europäischen Union ansässig ist und der (24%) zahlt.

 

DAS HAUPTZIEL DER INVESTITION

Die Absicht des Anlegers ist von entscheidender Bedeutung. Es besteht ein Unterschied zwischen der Anlage, die den sofortigen Kauf und Verkauf von Immobilien anstrebt und einer Anlage, die eine langfristige Ausnutzung durch die Einnahme einer Miete beabsichtigt. Ein anderer, ausschlaggebender Punkt ist, ob Finanzierung erforderlich ist oder nicht, usw.

 

Ein nicht in der Europäischen Union ansässiger Anleger, hat beispielsweise kein Anrecht auf einen Abzug der Ausgaben für die Immobilie (Auch hier ein erneuter Widerspruch zu der im-EU-Recht verankerten Kapitalverkehrsfreiheit).   Wird beabsichtigt, mehrere mit hohen Ausgaben (Darlehenszinsen, Unterhaltungskosten, Steuern, Beitrag zur Eigentümergemeinschaft, usw.) belastete Immobilien zu vermieten, könnte die Gründung einer Gesellschaft in Spanien, (eine S.L.) zu diesem Zweck eine gute Option darstellen. 

 

SONSTIGE STEUERN UND STEUERFRAGEN DIE ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND.

Neben der Einkommenssteuer für die Einnahmen aus Miete und Pacht, müssen andere Steuern, wie zBsp.  die Vermögenssteuer, die Erbschaftsteuer usw. berücksichtigt werden und ebenso die mit einer Gesellschaft (SL) verbundenen Kosten und Steuerlasten, usw.

 

 

Möchten Sie in eine oder mehrere Immobilien in Spanien investieren? Für Rückfragen zu einer rechtlich und steuerlich effektiven Anlage stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. 

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

Tel: 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

White & Baos 2018 Alle Rechte vorbehalten