Hypothekendarlehen in Spanien: Rückzahlung der Zinsen bei Mindestzinsatzklauseln, trotz Urteil des Obersten Gerichtshofs.


Sehr geehrte Leser

Wie bereits zuvor mitgeteil, wurde vor einigen Monaten das Urteil Nummer 1916/2013 vom 09/05/2013 des Obersten Spanischen Gerichtshofs (TS) im Zusammenhang zu der Mindeszinssatzklausel gefällt.

Wir wollen nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei der Mindestzinssatzklausel, um eine Beschränkung der Mindestzinsen Ihres Hypothekendarlehen handelt. Mit der, trotz Senkung der Zinssätze (normalerweise Euribor), die Zinsen das zuvor festgelegte Limit nie unterschreiten werden.

Laut Aussage des Obersten Gerichtshofs, haben diese Mindestzinssatzklauseln die Festlegung der Zinsen zur Folge und somit entscheidenden Einfluss auf den Gesamtumfang der Zinszahlungen. Mit anderen Worten, es handelt sich um äusserst wichtige Klauseln, die aber im Gegensatz hierzu von den Banken nur ungenügend übermittelt werden. Aufgrund dieser unzureichenden Information verurteilt das Gericht die verklagten Banken (BBVA, Caja Rural, NGC Bank) zur Löschung dieser Mindestzinssatzklauseln, die wiederum nicht so wie bisher angewendet werden können.

In diesem Zusammenhang führt das Oberste Gericht aus, dass das Urteil keine Rückwirkung auf vorherige Entscheidungen oder besherige Zahlungen hat. Demnach sind die Banken nicht zur Rückzahlung der zuviel bezahlten Zinsen gezwungen. Nach Auffassung des Obersten Gerichts würde eine allgemeine Rückerstattungserklärung die nationale Wirtschaft in Gefahr bringen.

Nachfolgende Entscheidungen haben dennoch, wie zum Beispiel das Urteil des Landgericht der Provinz von Cuenca (Audiencia Provincial de Cuenca) die Bank von Castilla La Mancha zur Rückerstattung der zuviel eingenommenen Zinsen verurteilt.

In diesem Sinn haben auch die Gerichte von Málaga, Ourense, Alicante, usw. entschieden. Diese Entscheidungen begründen, dass die individuellen Reklamationen keine Gefährdung der nationalen Wirstschaft darstellen und somit die Banken die zuviel eingenomennen Zinsen zurückgeben müssen.


Prüfen Sie, ob Ihr Hypothekendarlehen eine Mindestzinssatzklausel enthält. Sollte dies der Fall sein, stehen wir für jegliche Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

White & Baos Rechtsanwälte

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