Gibt es in Spanien einen Mindestbeitrag für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes?

Mindestunterhaltszahlung für minderjähriger Kinder in Spanien

Anfrage:

Werte Anwälte,,

Mein ehemaliger Partner hat unser gemeinsames Haus verlassen. Ich wohne jetzt allein mit unserer 5-jährigen tochter. Der Vater sagt nun, dass er nicht zum Unterhalt unserer Tochter beitragen kann da er momentan arbeitslos ist und kein Geld verdient. Er hat ein Auto und ein Haus in Spanien, usw. Ist seine Aussage trotzdem richtig? Habe ich gesetzlichen Anspruch auf seinen Beitrag für den Unterhalt unserer Tochter?

Sehr geehrte Frau,

Danke für Ihre Anfrage bezüglich der Mindestunterhaltsplicht in Spanien.

Es ist richtig, dass gesetzlich kein Mindestbetrag festgelegt ist. Denoch sind die Eltern verpflichtet für den Unterhalt und die Entwicklung der minderjährigen Kinder zu sorgen. Spaniens Richter sind sich in dieser Hinsicht einig: Die Grundbedürfnisse der Kinder müssen gedeckt sein. Sollte der nicht sorgepflichtige Elternteil auch keine Einkünfte haben, wird von den Gerichten normalerweise veranlasst, dass der Vater/die Mutter einen Mindesbeitrag für den Unterhalt der Kinder zahlt. (Obwohl er/sie weder Einkünfte, noch Lohn, Rente, usw hat.)

Es gilt die allgemeine Auffassung, dass Eltern dafür Sorge tragen müssen, dass die Voraussetzungen für die korrekte Entwicklung der minderjährigen Kinder gewährleistet sind. Die lebensnotwendingen Anforderungen der Kinder sind Pflicht und Verantwortung der Eltern. Ein Elternteil ohne regelmässige Einkünfte muss alle erforderlichen Massnahmen treffen um wenigstens mit einem Mindestbetrag zur normalen Entwicklung der Kinder beitragen zu können.

Wie bereits erwähnt, besteht keine gesetzliche Regelung für diesen Mindestbeitrag. Es besteht seitens der Richter kein einheintlicher Massstab und demzufolge auch kein einheitlicher Betrag. Dieser ist jedoch vom Wohnort abhängig und kann zwischen € 120 und € 200 liegen.

Zu Ihrer Information sollten Sie wissen, dass der Oberste Jutizrat im Juni 2013 eine eine Liste mit orientativen Tabellen und Werten zu diesem Zweck veröffentlicht hat. In dieser Liste werden die Unterhaltsleistungen nach: Anzahl der Kinder, Einkommen der Eltern (beider Elternteile), usw, gestafelt.

Obwohl keine Mindesbeiträge aufgeführt werden, könnte folgendes Beispiel einen Anhaltspunkt geben:

Für ein sorgepflichtiges Elterteil ohne Einkünfte und ein nicht sorgepflichtiges Elterteil mit einem Monatseinkommen von € 700, wird eine Mindestunterhaltsleistung von monatlich € 197 auferlegt.

Für Rückfragen zu diesem Thema steht unsere Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta Costa Blanca.

2014

One thought on “Gibt es in Spanien einen Mindestbeitrag für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes?

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,ich lebe seit ca sechs Jahren im Ausland .Wie sind als Familie ausgewandert vor drei Jahren hat sich der Vater von uns getrennt und hat eine neue Familie gegründet.Ich weiß nicht mehr was ich machen soll,der Vater zahlt keinen Unterhalt.Ich bin mit meinem Sohn im Ausland geblieben damit das Kind seinen Vater sieht.ich brauche rechtliche Unterstützung, können Sie mir weiter helfen.Mfg Michaela Kaiser

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