Erbschaftsannahme. Wenn der vorherige Erbe die Erbschaft nicht angenommen hat. Doppelvererbung und Erbschaftssteuer in Spanien. Ius Delationis.

ANFRAGE:

Meine Eltern besitzen ein Haus in Denia, Alicante, mit einem Wert von ca. 200.000 €. Sie setztem ein gemeinschaftliches Testament auf und bestimmten, dass nach dem letzten Tod das Vermögen an mich weitergegeben werden sollte. Mein Vater starb vor 10 Jahren in Spanien, und meine Mutter ist im März dieses Jahres gestorben. Wie muss ich mit der Erbschaftsannahme in Spanien vorgehen? Erbe ich alles von meiner Mutter oder je die Hälfte von meinem Vater und von meiner  Mutter?

 

 

 

Bis vor relativ kurzer Zeit interpretierte die spanischen Steuerbehörde,  dass es sich in  diesem Fall um zwei Vorgänge stattfinden.

1) Zuerst die Übertragung des Anteils (50%) Ihres Vaters an Ihre Mutter, die ebenfalls verstorben und von Ihnen vertreten, die Hälfte des Hauses, also € 100.000 erbt.

2) Anschliessend die Übertragung des gesamten Vermögens (100% = € 200.000) von Ihrer Mutter an Sie. Für diesen Vorgang müssten Sie Erbschaftssteuer zahlen, da in der „Comunidad Valenciana“,  nur die ersten € 100.000 für die Kinder steuerfrei sind.

 

Die derzeitige Interpretierung ist jedoch, dass Sie den jeweiligen Anteil (50%) direkt von Ihrem Vater und von Ihrer Mutter erhalten. Dies bedeutet, dass Sie in Spanien keine Erbschaftststeuer zahlen, da Sie von jedem Elternteil € 100.000 erhalten, die von der Steuer befreit sind.

 

Die rechtliche Rechtfertigung ist in Artikel 1.006 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden: „Der Tod des/der Erben/Erbin, ohne die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, überträgt das gleiche Recht auf seine/ihre eigenen Nachfolger.

 

Wurde das Erbe Ihres Vaters von Ihrer Mutter nie angenommen, so gehen ihre Erbrechte auf Sie über, und Sie erben an Ihrer Stelle direkt von Ihrem Vater.

Diese Auslegung wurde vom Spanischen Obersten Gerichtshof bestätigt, der seine früheren Urteile im gegenteiligen Sinn geändert hat.

Demzufolge hat Ihre Mutter, da sie die Erbschaft nie angenommen und kein Vermögen/Eigentum erhalten hat, auch keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Die Übertragung des Rechts, das Erbe Ihres Vaters (ius delationis) anzunehmen, bedeutet nicht, dass Sie von Ihrer Mutter den Anteil Ihres Vaters erben, sondern dass Recht, den Anteil Ihres Vaters im Namen Ihrer Mutter anzunehmen.

 

Diese Auslegung könnte, vor allem bei doppelten Erbschaften und wenn ein Erbe stirbt, ohne das Erbe anzunehmen aus steuerlicher Sicht eine bedeutende Erleichterung der Erbschaftssteuer darstellen, da eine doppelte Erbschaftsübertragung der Vermögenswerte Ihres Vaters vermieden wird. Diese würden an Ihre Mutter übergehen und von Ihrer Mutter an Sie, sodass Sie direkt von Ihrem Vater erben würden.

 

Wenn Sie Rechtsberatung benötigen, um ein Erbschaftsverfahren in Spanien durchzuführen, um die Zahlung der Erbschafts- und Schenkungsteuer, usw. zu minimieren, Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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