Direktkauf von Off-Plan Immobilien in Spanien. Garantien. Rückgewinnung Investition

In zahlreichen Artikeln haben wir über die Chancen informiert, um die Gelder zurückzugewinnen die in eine Neubau oder Off-Plan Immobilie investiert wurden, deren Bauträger in Konkurs geraten oder ganz verschwunden ist.

Gemäss dem bis vor kurzem geltenden Recht, könnten laut Gesetz 57/68, die Banken  für die Rückzahlung der Einzahlungen in die von den Bauträgern eröffneten Bankkonten zuzüglich der anfallenden Zinsen haftbar sein, ohne die Eröffnung eines Spezialkontos zu verlangen, die Einnahmen und Ausgaben zu kontrollieren und Gewährleistung der  erforderlichen Sicherheiten zu prüfen.   

 

Das Gesetz 57/68 wurde durch das, für den Käufer weniger schützende Gesetz 20/2015 aufgehoben.  Gut genutzt jedoch, bietet das neue Gesetz ausreichende Garantien, um das für den unvollendeten Bau gezahlte Geld zurückzufordern.   

 

Unser heutiger Artikel behandelt das Urteil 33/2018 des Obersten Gerichtshofs vom 24. Januar. In den alltäglichen Gerichtsverhandlungen verweisen die spanischen Banken auf diesen Urteilsspruch, um ihre Haftung zu umgehen.

Die Banken erklären, dass laut Gerichtshof keine Gewährleistungsplicht besteht, wenn der Käufer die Zahlungen über einen Anwalt, einen Agenten oder einen Währungsbroker vornimmt, die Beträge in ein anderes Konto (nicht in das Spezialkonto der Bürgschaftsbank) einzahlt, da es in diesen Fällen nicht möglich festzulegen wer die Zahlung vorgenommen hat.

 

Der Urteilspruch ist jedoch insofern zu relativieren, als die in diesem Fall verklagte Bank, ganz im Gegensatz zu der allgemeinen Praxis, das geltende Gesetz 57/68 erfüllte und eine Bürgschaftslinie und ein Sonderkonto eröffnete. Ausserdem verlangte die Bank die Einzahlungen der Beiträge in das Sonderkonto, kontrollierte die Einnahmen und Auszahlungen und all denjenigen eine Garantie gewährte, die diesen Anforderungen nachkamen.

Abschließend erklärt das Oberste Gericht, dass die Bank in diesem Fall die Gesetzgebung befolgt hat und dass die Kläger, die Ihre Beiträge in andere Bankkonten einzahlten (wissentlich, dass es sich nicht um das zu diesem Zweck eröffnete Sonderkonto handelte) nicht berechtigt sind ihr Geld von der verklagten Bank zurückzufordern.  Die der Garantiebank nicht bekannten Zahlungen erfolgten außerhalb jeder Möglichkeit einer echten Kontrolle.

 

Fazit:

Direktkäufe: Beim Kauf einer Neubau- oder Off-Plan Immobilie direkt vom Bauträger ist es wichtig, dass das Sonderkonto und die Bürgschaftsbank festgelegt wird und eine Bescheinigung diesbezüglich zu erhalten, mit der die Richtigkeit der Anzahlungen gewährleistet wird.

 

Rückforderung der verlorenen Gelder beim Kauf von Neubau und/oder Off-Plan Immobilien: Es ist nicht richtig, dass Sie keine Ansprüche geltend machen können, wenn Ihre Zahlungen über einen Anwalt, einen Agenten oder einen Devisenmakler vorgenommen, oder in ein anderes Konto eingezahlt wurden.  Notwendigerweise muss der konkrete Sachverhalt klargestellt werden und ob die Bank das Gesetz 57/68 erfüllte und eine tatsächliche Kontrolle ausübte 

 

Möchten Sie eine neu gebaute Immobilie (nach Plan) von einem Bauträger in Spanien kaufen oder das verlorene Geld zurückgewinnen? Kontaktieren Sie uns, wir stehen für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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