CAM-Beteiligungen. Haben Sie Ihre Investition verloren? Gewinnen Sie Ihr Geld zurück!

Es sind sicherlich Tausende Verbraucher und kleine Investoren, vor allem in den Provinzen Alicante und Valencia, die Ihr Geld in Beteiligungs-Aktien der CAM investiert und verloren haben. Viele, durch dieses toxische Investitionsfinanzprodukt geschädigte Staatsbürger sind ausländischer Herkunft, denen in den meisten Fällen von der Bank verheimlicht wurde, dass es sich um ein komplexes, unbesichertes und mit hohem Risiko verbundenes Finanzprodukt handelte.

Es handelt sich bei den verkauften Wertpapieren um Beteiligungs-Aktien, die, wie von der Rechtsprechung anerkannt, viel komplexer als die gewöhnlichen Aktien der Gesellschaften sin. Ihr Wert dieser Beteiligungs-Aktien ist nicht nur von dem wirtschaftlichen Gewinn der CAM abhängig, sondern auch von deren Verwendungszweck und welcher Anteil ihnen zugewiesen wird.  Darüber hinaus haben sie keine Laufzeit und sind infolgedessen für den Besitzer unkündbar (obwohl für die CAM amortisierbar), der im Insolvenzfall als Letzter entschädigt wird.

Uns ist bekannt, dass die CAM die Beteiligungs-Aktien als gewöhnliche Investition, finanzielle Anlage oder ähnliches vermarktete und die Art des Finanzprodukts und dessen Risiken nie hinreichend erklärte.  Bedauerlicherweise ist der aktuelle Wert der CAM- Beteiligungs Aktien gleich 0 €.

 

An dieser Stelle muss folgendes betont werden. Das spanische Recht verpflichtet die Banken in Bezug auf diese komplexen Finanzprodukte, diese klar und angemessen zu erklären und den Interessenten hinreichende Information über das Produkt und den damit  verbundenen Risiken zu übermitteln. 

Eine landesweite Zeitung veröffentlichte, dass die CAM scheinbar vorsätzlich und mit Verschleierung der tatsächlichen Eigenschaften eine Strategie entwickelte, um die Kunden zu überzeugen in das betreffende Produkt zu investieren. Die Mitarbeiter erhielten ein Aktionsprotokoll mit genauen Anweisungen für den jeweiligen Anwendungsfall, usw. Ein ehemaliges Ratsmitglied der CAM, bezeichnete die Beteiligungs Aktien sogar als schwerwiegenden Exzess, da nicht erkennbar war, was gekauft wurde. 

Unsere Kanzlei hat zahlreichen von den CAM-Beteiligungen geschädigten Kunden erfolgreich geholfen, das investierte Geld zurückzufordern. Für weitere Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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