Beschwerdeschrift gegen spanische Versicherungsgesellschaft

Beschwerdeschrift gegen spanische Versicherungsgesellschaft

Wir erhalten viele Anfragen von Kunden die Probleme mit Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft haben.

Lebensversicherungen, die keine Entschädigungen zahlen und versuchen, die Reklamation mit allen möglichen Hindernissen und Anforderungen zu behindern. Versicherungen, die nach einem Diebstahl den Wert der entwendeten Objekte und somit den Schaden herabsetzen, usw.

Sollte Ihr Versicherungsunternehmen die Zahlung der im Versicherungsvertrag vorgesehenen Entschädigung ablehnen, oder versuchen die Zahlung hinauszuzögern, empfehlen wir den fachlichen Rat eines Anwalts einzuholen. Vor allem, wenn Sie nicht mit dem Vorgang des Verfahrens in Spanien vertraut sind.

Zusammenfassend erläutern wir den Ablauf und die notwendigen Schritte:

.-Sie müssen Ihre Versicherung so schnell wie möglich, schriftlich und nachweislich über den Schadensfall in Kenntnis setzen und sollte diese die im Vertrag festgehaltenen Bedingungen nicht erfüllen, können Sie:

1)     Eine formelle Beschwerde bei der Versicherungs-Beschwerdestelle (Defensor del Asegurado) oder Kundendienstabteilung des Unternehmens Departamento de Atención al Cliente la aseguradora einreichen. Die Versicherung ist zur Übermittlung der Kontaktdaten verpflichtet. Sie können die Angaben auch von der Webseite der Generaldirektion der Versicherungen (www.dgsfp.mineco.es) herunterladen. In der Internet-Suchmaschine können Sie den Namen, Telefon, Fax und E-Mail Áddrese der Beschwerdestelle Ihrer in Spanien eingetragenen Versicherung ausfindig machen. Verlangen Sie immer eine Empfangsbestätigung für den Erhalt Ihrer Mitteilung. In der Regel erhalten Sie vor Ablauf von 2 Monaten ein Antwortschreiben.

2)     Haben Sie nach Ablauf der Frist keine Antwort erhalten, oder diese ist nicht zufriedenstellend, können Sie eine Beschwerde vor der Generaldirektion für das Versicherungswesen und Rentenfonds Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones ( DGS) einreichen. Nach Anhörung der betroffenen Parteien wird die “DGS” ein Gutachten bezüglich der Versicherung und deren Erfüllung (oder Nicht-Erfüllung) der Vertragsbestimmungen abgeben.

3)     Sind Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden, oder die Versicherung kommt den Schlussfolgerungen der “DGS“ nicht nach, dann können Sie den rechtlichen Weg gehen und vor Gericht klagen.

Sie können sich direkt an das Gericht wenden, ohne zuvor eine formelle Beschwerde bei der Versicherungs-Beschwerdestelle oder der „DGS“ einzureichen. In einigen Fällen besteht ebenso die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens.

Haben Sie Ihren Versicherungsvertrag mit den generellen und besonderen Vertragsbedingungen immer zur Hand und befragen Sie Ihren Anwalt bevor Sie entscheiden, ob Sie zuerst eine Beschwerde einreichen oder direkt den gerichtlichen Weg gehen.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta Costa Blanca.

2014

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