Anmeldung oder Erweiterung eines Neubaus. Aktualisierung unseres Immobilieneigentums im Grundbuch.

Bis vor einigen Jahren war es relativ einfach eine Änderung der Daten unseres Immobilienbesitzes mit  einer Beurkundung des Neubaus oder der Erweiterungsarbeiten

festzuhalten und in das Grundbuchamt einzutragen. Für die Anmeldung eines bereits fertiggestellten Baus war nur die Erklärung eines kompetenten Technikers erforderlich, mit der Beschreibung des Gebäudes und der Bescheinigung, dass es mehr als 4 Jahre alt war.

Bedauerlicherweise hat sich in der Bauregelung nach vielen Änderungen einiges geändert. Einen Neubau oder eine Erweiterung zu beurkunden und diese ausserdem in das Grundbuch einzutragen, ist zu einer komplexen Angelegenheit geworden.

Komplex, wenn man bedenkt, dass die Grundbucheintragung in Spanien keine Pläne beinhaltet und nur aus einer Beschreibung besteht, die in der Regel nicht mit dem Katasteramt übereinstimm.  Die Verwaltung beabsichtigt nun die Beschreibungen des Grunbuchs, des Katasters und die Wirklichkeit in Einklang zu bringen, wobei die Eigentümer die nötigen Unterlagen und die zunehmend technischen Unterlagen und Verwaltungsdokumente selbst zur Verfügung stellen müssen. 

Eine notwendige Voraussetzung sind jetzt die geographischen Referenzkoordenaten jedes neuen Bauelements, die zur Verfügung stehen müssen. Aufgrund der unterschiedlichen Kriterien zwischen den Grundbuchführern und den Vermessern führt dies gelegentlich zu technischen Schwierigkeiten, 

Aussserdem ist jetzt die Bewohnbarkeitsbescheinigung oder änhliches erforderlich, um die Nutzbarkeit des Baus zu gewährleisten.

Alle oben genannten Erfordernisse sind von außerordentlicher Bedeutung, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und die reale Situation nicht mit den Beschreibungen des Grundbuchs und des Katasters übereinstimmt. Es ist gut möglich, dass der Käufer unter anderen Bedingungen auch die Aktualisierung der Eintragungen verlangt.

Aufgrund der vorgehenden Anmerkungen bezüglich der möglichen Verzögerungen und unerwarteten Schwierigkeiten, kann es sehr sinnvoll sein, die Beschreibung unseres Eigentums im Grundbuch schnellstmöglich zu aktualisieren, Das Eigentum wäre im perfekten Zustand, wenn Sie einen Käufer haben und es wären keine Last-Minute-Probleme zu befürchten, die den Verkauf verzögern oder sogar bedrohen könnten.

Möchten Sie Ihr Haus verkaufen oder im Grundbuchamt, bzw. Kataster aktualisieren? Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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