AKTUALISIEREN SIE DIE BESCHREIBUNG IHRES IMMOBILIENEIGENTUMS IM SPANISCHEN EIGENTUMSREGISTER

Es kann vorkommen, dass die Beschreibung unserer Immobilie im Eigentumsregister nicht der Wirklichkeit entspricht. Dies kann verschiedene Gründe haben.

Der Häufigste ist, dass nach dem nach dem Erwerb der Immobilie kleinere Arbeiten ausfgeführt werden, z. B. eine Barbecue,  ein Abstellraum, eine Veranda, usw., die aufgrund deren geringer Bedeutung nicht angemeldet werden.

Ebenso kann es vorkommen, dass der Vorbesitzer Arbeiten ausgeführt und nicht angemeldet. Also liegt dem Eigentumsregister nur die Beschreibung des Eigentums vor  Ausführung der Arbeiten vor.

 

Warum muss die Eintragung im Eigentumsregister aktualisiert werden?

Diese Eintragung ist die offizielle und gesetzliche Beschreibung einer Immobilie. Beantragt der Besitzer ein Hypothekendarlehen, wird die Bank eine Bewertung fordern und wird, unter normalen Umständen verlangen, dass die Beschreibung die aktuelle Realität der Immobilie wiederspiegelt.

 

Wird der Verkauf der Immobilie beabsichtigt, sollte berücksichtigt werden, dass  potenzielle Käufer in der Regel immer eine Immobilie mit den höchsten Garantien bevorzugen, und in der Regel verlangten, dass die Eintragung im Eigentumsregister das Objekt genau beschreibt. In bestimmten Fällen bedeutet die Aktualisierung der Beschreibung auch eine Erhöhung des ursprünglichen Anschaffungswerts und somit eine erhebliche Verringerung der Einkommensteuer für den beim Verkauf der Immobilie erzielten Kapitalgewinn

 

Wie kann ich die Eintragung meines Eigentums aktualisieren?

Sowohl die Alt als auch die Neubaten werden durch eine vor einem Notar erteilten öffentlichen Urkunde angemeldet.

 

Für die Erstellung der Urkunde benötigt der Notar unter anderem die behördliche Genehmigung für die Durchführung und die Akte der Beendigung der Arbeiten, sowie die  Bescheinigung des Architekten, dass die durchgeführten Arbeien dem Bauprojekt entsprechen

 

Als Altbauten werden bereits vor Jahren ausgeführte Arbeiten bezeichnet und deren Verjährungsfrist abgelaufen ist. Die Verwaltung hat in diesen Fällen keine Möglichkeit,  selbst bei illegaler, nicht genehmigter Bautätigkeit, ein Verfahren gegen das Eigentum und den Besitzer einzuleiten. In solchen Fällen muss ausserdem eine Bescheinigung eines Architekten vorliegen, die das Alter der Gebäude bestätigt.

 

Die Verjährungsfrist in der „Comunidad Valenciana“ beträgt, abhängig von der Durchführung der Arbeiten vor oder nach Inkrafttreten des Gesetzes 5/2014, 4 bzw. 15 Jahre.

In beiden Fällen kann, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, die notarielle Urkunde unterzeichnet werden.

 

Die amtliche Eintragung der Urkunde zahlt die sogenannte Steuer für dokumentierte Rechtsakte (Actos Juridicos Documentados), die in der „Comunidad Valenciana“  1,5% des angemeldeten Werts beträgt.

 

Möchten Sie die Beschreibung Ihrer Immobilie im Grundbuchamt auf professionelle und fachkundige Weise aktualisieren? Kontaktieren Sie uns, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.  

 

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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