Neuer Erfolg: Die Bank P zur Rückzahlung an unsere Mandanten verurteilt. Siedlung TERCIA REAL der Baugesellschaft Proyectos y Desarrollos Urfesan SL.

Spanien. Immobilienrecht. Kauf nach Plan.

Das Gericht Nummer 5 der Stadt San Javier verurteilte in seinem Urteil 90/17 vom 10. Juli 2017 die Bank P zur Rückzahlung an unsere Mandanten Herrn L. und Frau M. der investierten Gelder in die Off-Plan Immobilie der Siedlung TERCIA REAL des Unternehmens Proyectos y Desarrollos Urfesan S.L

 

Nach Auffassung des Gerichts wurde klar nachgewiesen, dass die erworbene Off-Plan Immobilie nie fertiggestellt, und unseren Mandanten (bei denen es sich um gewöhnliche Verbraucher handelte) nie übergeben wurde.

Trotz Gesetzänderung im Jahr 2016 wurde unserer Klage stattgegeben und, basierend auf den Grundsatz der Nichtrückwirkung der Regelung, die Anwendbarkeit des Gesetzes 57/1968 für alle Anschaffungen vor dem 01.01.2016 bestätigt.

Darüber hinaus wurde nachgewiesen, dass die beklagte und zum Schluss verurteilte Bank, eine allgemeine Bürgschaftslinie in Höhe von insgesamt 3.000.000 € mit der Baufirma abgeschlossen hatte, mit der Verpflichtung die erforderlichen Sicherheiten der Käufer zu gewährleisten. 

In ähnlicher Weise wurde dargelegt, dass die Gelder unserer Mandanten von der Bankgesellschaft in das hierfür eröffnete Konto des Bauträgers eingezahlt wurden.

Somit wurde der KLage vollends stattgegeben und die Bank wurde, wie von uns gefordert, aufgrund ihrer doppelten Verantwortung, (als gewährende Gesellschaft der allgemeinen Bürgschaftslinie und als Empfänger der Anzahlungen) wie folgt verurteilt

.-Zur Rückzahlung der Anzahlungen unserer Mandanten in Höhe von 81.966 €.

.-Zur Zahlung der gesetzlich anfallenden Zinsen, vom Zeitpunkt der Zahlung bis zur Rückzahlung.

.-Zur Zahlung der Prozesskosten (Rechtsanwälte und Gerichtsbevollmächtigte).

 

Haben Sie Ihr Geld in eine Off-Plan Immobilie investiert und verloren? Ist der Bauträger insolvent oder nicht auffindbar? Haben Sie in der Siedlung TERCIA REAL der Firma URFESAN investiert? Unser Expertenteam steht zu Ihrer Verfügung. 

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

Tel: 966 426 185

E-mail: info@white-baos.comWhite & Baos 2017 Alle Rechte vorbehalten